EuGH: Einstufung von Titandioxid als «vermutlich krebserzeugend beim Einatmen» bleibt nichtig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG): Die Einstufung von Titandioxid in Pulverform als «vermutlich krebserzeugend beim Einatmen» ist damit nichtig.
Zum Hintergrund: Die EU-Kommission hat Titandioxid in Pulverform im Jahr 2020 als «vermutlich krebserzeugend beim Einatmen» eingestuft. Der Stoff wurde daraufhin in die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgenommen, welche die EU-weite Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien regelt. Diese Einstufung betraf ausschliesslich Partikel, die beim Einatmen in die Lunge gelangen können.
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte diese Entscheidung 2022 wegen methodischer Mängel der zugrunde liegenden Studien und Verstössen gegen die CLP-Verordnung für nichtig. Gegen dieses Urteil wurde Widerspruch eingelegt.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aufgrund von Anfragen Informationen zu Titandioxid zusammengestellt.
BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (D)
Pressemitteilung Nr. 99/25 Gerichtshof der Europäischen Union (pdf)