Eingabe löschen

Kopfbereich

Hauptnavigation

BLV: Mehr Transparenz - Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel

Der Bundesrat verbessert die Deklaration von tierischen Lebensmitteln. Künftig müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist neu deklarationspflichtig. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen am 28. Mai 2025 verabschiedet.

Folgende Produkte müssen neu gekennzeichnet werden:

  • Rindfleisch von Tieren, die betäubungslos kastriert oder enthornt wurden
  • Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
  • Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert wurde
  • Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
  • Betäubungslos gewonnene Froschschenkel
  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus der Stopfmast

Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, etwa die Gastronomie oder der Klein- und Detailhandel. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle prüfen, ob sie deklarationspflichtig sind. Mit den neuen Kennzeichnungspflichten setzt der Bundesrat die vom Parlament im Juni 2021 überwiesene Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) um.

Die betroffenen Lebensmittel und die entsprechenden Herstellungsmethoden werden abschliessend in einem neuen Anhang der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) gelistet. Die Pflicht zur Angabe der Herstellungsmethode bei vorverpackten Lebensmitteln wird in der entsprechenden Liste der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) ergänzt

EDI - Medienmitteilung

BLV - Faktenblatt Transparenzpaket (pdf)