Bewilligung von Notfall-Impfstoffen gegen Tierseuchen: Vernehmlassung eröffnet
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Tierseuchengesetzes eröffnet. Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um in Notsituationen nicht zugelassene immunologische Tierarzneimittel wie Impfstoffe vorübergehend einsetzen zu können. Die Vernehmlassung dauert bis am 31. Juli 2025.
In der Schweiz besteht derzeit keine gesetzliche Grundlage, damit die Behörden in Notlagen Ausnahmebewilligungen für die Einfuhr, den Vertrieb und die Abgabe von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln erteilen können. Ein solches Vorgehen kann jedoch in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein.
Diese Gesetzeslücke zeigte sich deutlich beim Ausbruch des Serotyps 3 des Blauzungenvirus (BTV-3) im Spätsommer 2024. Die Krankheit betrifft Schafe und Rinder schwer, verursacht hohes Fieber, Entzündungen und Lahmheit – mit teils hoher Sterblichkeit. Da kein zugelassener Impfstoff verfügbar war, musste das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen. Diese Notlösung ist jedoch weder rechtlich noch praktisch auf Dauer vertretbar.