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Zulassung Bachelor Sprachliche Integration

Formale Zulassungsbedingungen

Zum Studium des Bachelor Sprachliche Integration – Deutsch als Fremd- und Zweitsprache werden Sie zugelassen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Maturitätszeugnis (gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Berufsmaturität bzw. ein inländisches oder ausländisches Äquivalent)
  2. Bestehen der Aufnahmeprüfung fachliche Eignung

Der Nachweis berufspraktischer Erfahrung (Praxisjahr) ist keine Zulassungsbedingung für den Bachelor Sprachliche Integration.

Persönliche Voraussetzungen / Aufnahmeprüfung fachliche Eignung

Über die formalen Zulassungsbedingungen hinaus sind Interesse an Sprache(n) und an Themen wie Migration, Mobilität und Internationalisierung sowie Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen in einem interkulturellen Umfeld für den Erfolg in Studium und Arbeitswelt entscheidend. Vor Studienbeginn führen wir deshalb eine Aufnahmeprüfung fachliche Eignung durch. Diese entscheidet über die endgültige Zulassung zum Studium.

Zulassung mit ausländischer Studienberechtigung

Falls Sie eine ausländische Studienberechtigung im Ausland oder in der Schweiz erworben haben (z. B. Abitur oder International Baccalaureate), reichen Sie für die Prüfung der Gleichwertigkeit die vom Studiengangsekretariat angeforderten Unterlagen ein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit richtet sich nach der Richtlinie zur Zulassungsprüfung zum Bachelorstudium und erfolgt nach der Anmeldung. Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Studiengangsekretariat. Es gibt keine Platzbeschränkung für ausländische Studierende.

Termine

Anmeldeschluss ist am 30. April. Die Aufnahmeprüfungen fachliche Eignung finden im Zeitraum von Mitte Januar bis Anfang Juni statt. Das Studium beginnt in Kalenderwoche 38.