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Begleitung einer gemischten Arbeitsgruppe zu den Finanzhilfen nach Art. 74 IVG

Beschreibung

Die Invalidenversicherung unterstützt Dachorganisationen der privaten Behinderten- und Selbsthilfe mit derzeit jährlich rund 154 Millionen Franken. Diese Finanzhilfen gemäss Artikel 74 des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG, SR 831.20) fliessen unter anderem in Beratungs- und Kursangebote für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

Das bestehende System sieht sich mit grundlegenden Herausforderungen konfrontiert: Einerseits entspricht die Mittelverteilung nicht mehr den aktuellen Bedarfen, andererseits fehlen wirksame Steuerungsinstrumente.

Eine politisch-strategische Dialogplattform, bestehend aus dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), Mitgliedern der Dachorganisationen und weiteren Stakeholdern, beauftragte deshalb eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung einer neuen Prioritätenordnung für die Verteilung dieser Mittel. Die ZHAW begleitete von Juli bis August 2025 drei Workshops mit Vertretungen des BSV, der Dachorganisationen, der Kantone (SODK) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) in Form einer prozessbegleitenden Moderation einschliesslich fachlicher Inputs.

Die Arbeitsgruppe konnte ihren ursprünglichen Auftrag nicht abschliessend erfüllen. Dennoch konnten wichtige Erkenntnisse zur Funktionsweise des Systems und zu den notwendigen Reformen gewonnen werden. Die Workshops ermöglichten einen ersten vertieften Dialog über die Systemarchitektur der Finanzhilfen und sie deckten zentrale Spannungsfelder auf, die bei künftigen Reformschritten berücksichtigt werden müssen.

Die ZHAW dokumentierte diese Erkenntnisse in einem Begleitbericht. Dieser fasst das erarbeitete Systemverständnis zusammen und unterstützt damit die weitere Arbeit an einer Prioritätenordnung.

Eckdaten

Co-Projektleitung

Projektstatus

abgeschlossen, 05/2025 - 09/2025

Institut/Zentrum

Institut für Sozialmanagement (ISM)

Drittmittelgeber

Bund