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PTU Fahrdienstleitende

Das technische und teilweise komplexe System Bahn erfordert zur sicheren Betriebsführung Mitarbeitende, die über wichtige Fähigkeitsvoraussetzungen verfügen und punkto Einstellung den passenden Mindset mitbringen.

Psychologische Tauglichkeitsuntersuchung

Angehende Fahrdienstleitende müssen vor der Ausbildung neben weiteren Voraussetzungen auch eine psychologische Tauglichkeitsuntersuchung absolvieren.

Gemäss Artikel 11 Verordnung des UVEK über die Zulassung zu sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich (ZSTEBV) muss ein Vertrauenspsychologe die psychologische Tauglichkeit von angehenden Fahrdienstleiterinnen feststellen. Eine nicht bestandene PTU kann nach jeweils einem Jahr maximal zweimal wiederholt werden.

Als anerkanntes vertrauenspsychologisches Institut führen wir die PTU für Sie nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und entsprechend für Hochzuverlässigkeitsorganisationen mit besonderen Qualitätssicherungsmassnahmen durch, um die psychologische Tauglichkeit zuverlässig und belastbar feststellen zu können.

Gemäss der Richtlinie psychologische Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV prüfen wir die folgenden Anforderungsbereiche: