Informationsschreiben 2021/4: Verwendung von «Stoffen» der Kategorien Pflanzen, Pilze, Flechten und Algen sowie die Zubereitung
Das BLV hat ein Informationsschreiben mit Erläuterungen zur Verwendung von Stoffen der Kategorien Pflanzen, Pilze, Flechten und Algen publiziert.
Eine rechtlich verbindliche Positivliste von Pflanzen, Pflanzenteilen und Zubereitungen daraus, welche als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, gegebenenfalls mit entsprechenden Höchstmengen, eingesetzt werden dürfen, gibt es im Schweizer Lebensmittelrecht nicht. Auch für weitere Stoffkategorien wie Pilze, Flechten und Algen sind keine Positivlisten gesetzlich festgelegt. Die Verwendung muss daher im Rahmen der Selbstkontrolle beurteilt werden.
Als Orientierungshilfe herangezogen werden können die sogenannten «Stofflisten des Bundes und der Bundesländer - Unter Mitwirkung von Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz», auf die im Informationsschreiben verwiesen wird.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Siehe zu diesem Thema auch: Tagungsbericht der 15. Wädenswiler Lebensmittelrecht-Tagung, Referat «Die Stofflisten Pflanzen und Pilze in Deutschland und der Schweiz»