Zulassungs- und Abschlussvoraussetzungen Weiterbildung
Eine Übersicht der wichtigsten Informationen zur Zulassung, zur Anerkennung früherer Studienleistungen sowie zum Abschluss einer Weiterbildung finden Sie untenstehend.
Zulassung WBK (Weiterbildungskurs)
Für unsere Weiterbildungskurse (WBK) gelten keine Aufnahmebedingungen. Ausnahme ist der Grundkurs Praxisausbildung.
Abschluss WBK
Die Kursbestätigung wird ausgestellt, wenn 100 % der vorgeschriebenen Kontaktstunden absolviert wurden. Handelt es sich um einen WBK mit mehr als 80 Kontaktstunden (zehn Tage), müssen mindestens 85 % der vorgeschriebenen Kontaktstunden besucht worden sein. In der Regel erhalten Absolvent:innen eines WBK keine ECTS-Punkte.
Zulassung CAS (Certificate of Advanced Studies)
Studienabschluss oder anderer Befähigungsnachweis
Die Zulassung zu einem CAS setzt einen Studienabschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule oder einen Abschluss der höheren Berufsbildung voraus – wie beispielsweise die Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis), die Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder die Höhere Fachschule HF. Ebenso können Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
Berufserfahrung
Zusätzlich ist in der Regel eine zweijährige, qualifizierte Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Starts der Weiterbildung erforderlich.
Persönliches Zulassungsgespräch
Für bestimmte CAS ist ein erfolgreich absolviertes Zulassungsgespräch erforderlich, sofern Interessierte nicht über einen Hochschulabschluss verfügen. In diesen Fällen nimmt die Studienleitung nach eingegangener Anmeldung proaktiv Kontakt mit den interessierten Teilnehmenden auf.
CAS Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten
Bei einigen CAS ist darüber hinaus von Teilnehmenden ohne Hochschulausbildung ein Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten erforderlich. Dieser kann durch eine Kursbestätigung im Bereich wissenschaftliches Arbeiten oder durch einen wissenschaftlichen Bericht erbracht werden. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, muss der «WBK Wissenschaftliches Arbeiten» bis zum Abschluss des CAS absolviert werden.
Dieser Weiterbildungskurs wird als Online-Kurs angeboten und steht den Teilnehmenden insgesamt sechs Wochen zur Absolvierung im angeleiteten Selbststudium zur Verfügung. Der Online-Weiterbildungskurs im Umfang von 23 Stunden ist nicht in den CAS-Kosten enthalten und wird separat mit CHF 250.– in Rechnung gestellt.
CAS-spezifische Regelungen
Die Zulassungsbedingungen können je nach CAS unterschiedlich sein. Es gelten jeweils die Zulassungsbedingungen gemäss der entsprechenden CAS-Studienordnung. Die Studienleitung prüft alle Anmeldungen und entscheidet über die Zulassung.
Abschluss CAS
Das Zertifikat (Certificate of Advanced Studies) wird vergeben, wenn mindestens 85 % der vorgeschriebenen Kontaktstunden besucht worden sind und alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden. In der Regel erhalten erfolgreiche Absolvent:innen 15 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.
Zulassung DAS (Diploma of Advanced Studies)
Studienabschluss oder anderer Befähigungsnachweis
Die Zulassung zum DAS Supervision, Coaching, Mediation setzt einen Studienabschluss (Diplom, Lizentiat, Bachelor- oder Masterabschluss) einer staatlich anerkannten Hochschule oder einen Abschluss der höheren Berufsbildung voraus – wie beispielsweise die Berufsprüfung BP (eidgenössischer Fachausweis), die Höhere Fachprüfung HFP (eidgenössisches Diplom) oder die Höhere Fachschule HF. Ebenso können Personen zugelassen werden, wenn sich deren Befähigung zur Teilnahme aus einem anderen Nachweis ergibt.
Berufserfahrung und Praxishintergrund
Zusätzlich ist eine dreijährige Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung erforderlich. Dazu kommen 30 Stunden eigene Supervisions- und/oder Coaching-Erfahrung in den drei Jahren vor Beginn des DAS. Die Teilnehmenden üben während der Weiterbildung mindestens 30 Stunden Supervision, Coaching und/oder Mediation aus.
DAS-spezifische Regelungen
Die Details der Zulassungsbedingungen sind in der DAS-Studienordnung ersichtlich.
Persönliches Zulassungsgespräch
Die Teilnehmenden absolvieren zudem vor dem DAS ein persönliches und kostenpflichtiges Zulassungsgespräch mit der Studienleitung zum Preis von CHF 330.–.
Abschluss DAS
Das Diplom (Diploma of Advanced Studies) wird vergeben, wenn mindestens 85 % der vorgeschriebenen Kontaktstunden besucht worden sind und alle Leistungsnachweise gemäss der Studienordnung erfolgreich erbracht wurden. Erfolgreiche Absolvent:innen erhalten 30 Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem.
Zulassung MAS (Master of Advanced Studies)
Anschlussmöglichkeiten: Vom CAS zum MAS
Unsere CAS lassen sich alle zu einem Master of Advanced Studies (MAS) ausbauen. Die Voraussetzungen für einen MAS sind somit dieselben wie für einen CAS.
MAS Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten
Von Teilnehmenden ohne Hochschulausbildung ist ein Nachweis über die Fähigkeit zu wissenschaftsbasiertem Arbeiten erforderlich. Dieser kann durch eine Kursbestätigung im Bereich wissenschaftlichem Arbeiten oder durch einen wissenschaftlichen Bericht erbracht werden. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, so muss der «WBK Wissenschaftliches Arbeiten» vor dem Start des MAS absolviert werden.
Dieser Weiterbildungskurs wird als Online-Kurs angeboten und steht den Teilnehmenden insgesamt sechs Wochen zur Absolvierung im angeleiteten Selbststudium zur Verfügung. Dieser Online-Weiterbildungskurs im Umfang von 23 Stunden ist nicht in den MAS-Kosten enthalten und wird separat mit CHF 250.– in Rechnung gestellt.
MAS-spezifische Regelungen
Es gelten jeweils die Zulassungsbedingungen gemäss der entsprechenden MAS-Studienordnung. Die Studienleitung prüft alle Anmeldungen und entscheidet über die Zulassung zum jeweiligen MAS.
Anrechnung früherer Studienleistungen
Sie möchten sich einen CAS einer anderen Hochschule oder eines anderen Departements der ZHAW anrechnen lassen? Dafür zeigen wir uns flexibel. Die individuelle Gestaltung der Weiterbildung erfolgt in Absprache mit den Studienleitenden.
Abschluss MAS
Das MAS-Diplom (Master of Advanced Studies) wird erteilt, wenn drei CAS (respektive ein DAS und ein CAS) sowie das Mastermodul erfolgreich absolviert wurden. Für das Mastermodul erhalten erfolgreiche Absolvent:innen 15 weitere Punkte im europaweiten ECTS-Punktesystem. Insgesamt entspricht ein MAS 60 ECTS-Punkten.