Vorpraktikum
Für die Zulassung zum Bachelorstudium in Sozialer Arbeit an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ist ein Vorpraktikum in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit erforderlich.
Im Rahmen des Vorpraktikums erhalten Studieninteressierte einen ersten Einblick in ein Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit. Sie lernen den Auftrag der Organisation sowie dessen Umsetzung im beruflichen Alltag kennen.
Das Vorpraktikum soll insbesondere ermöglichen, Erfahrungen zu sammeln
im Kontakt mit Adressat:innen der Sozialen Arbeit und/oder
in der Zusammenarbeit im Team bzw. in der Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus anderen Disziplinen oder Angehörigen im Kontext der Sozialen Arbeit.
Das Vorpraktikum bietet die Möglichkeit einer ersten (Selbst-)Überprüfung der persönlichen Motivation und Eignung für eine berufliche Tätigkeit im Feld der Sozialen Arbeit. Dazu zählen insbesondere Aspekte wie Belastbarkeit, die Fähigkeit zum Aufbau und zur Gestaltung von Beziehungen sowie Reflexions- und Kooperationskompetenzen. Zudem unterstützt das Vorpraktikum Studienbewerbende dabei, die im Studium vermittelten Inhalte besser einzuordnen und mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen.
Bei einer bereichsspezifischen Vorbildung (Berufsmaturität Gesundheit/Soziales, Fachmaturität für das Berufsfeld Soziale Arbeit oder Diplom einer Höheren Fachschule im Bereich Soziale Arbeit) ist der Nachweis eines Vorpraktikums nicht erforderlich.
Kriterien und Rahmenbedingungen
Das Vorpraktikum soll mindestens einen der folgenden Erfahrungsbereiche umfassen:
- Kontakt zu Adressat:innen der Sozialen Arbeit.
- Einblick in Arbeitsansätze und Methoden der Sozialen Arbeit sowie in die strukturelle Einbettung der Organisation, z. B. in Aufgaben, Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten oder organisatorische Abläufe.
- Zusammenarbeitserfahrungen im beruflichen Kontext, z. B. Mitarbeit im Team, Zusammenarbeit mit anderen Anspruchsgruppen (z. B. Fachpersonen aus anderen Disziplinen), Kontakte mit Angehörigen oder Kooperationen mit weiteren Institutionen.
Für die Anerkennung des Vorpraktikums müssen folgende Kriterien und Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- Insgesamt müssen mindestens drei Monate mit einem Anstellungsgrad von 100% und dem Nachweis von total mindestens 500 Arbeitsstunden geleistet werden. Bei geringerem Beschäftigungsgrad kann die Vorpraktikumsdauer entsprechend verlängert werden.
- Die erforderlichen 500 Arbeitsstunden müssen in der gleichen Organisation geleistet werden.
- Es muss ein vollständiges Arbeitszeugnis mit Angaben zu Zeitraum, Stundeneinsatz und Pflichtenheft vorliegen.
- Die Arbeitswelterfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit wird maximal zehn Jahre nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses anerkannt.
Anerkannte Organisationen und Tätigkeiten
Mögliche Organisationen und Tätigkeiten sind:
- Öffentliche und betriebliche Sozialdienste (z. B. Gemeinden, Spitäler, Firmen)
- Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene, Betagte und Menschen mit Behinderung
- Beschäftigungs- und Integrationsprogramme, Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung
- Betreuung im Bildungskontext (z.B. Kitas, Horte, Klassenassistenz)
- Stationäre/teilstationäre Einrichtungen der Sozialen Arbeit für alle Altersstufen und Bewältigungsprobleme (z.B. Wohngruppen, betreutes Wohnen, Beobachtungsstationen, Tageskliniken in der Kinder- und Jugendpsychiatrie)
- Organisationen in der soziokulturellen Animation (z.B. Gemeinschafts-, Jugend-, und Freizeitzentren, offene Jugendarbeit, Jugendtreffpunkt, Gassenarbeit/Streetwork)
- Altersarbeit im Gemeinwesen (z. B. Beratungsstellen, Gemeinden, Kirchen)
- Organisationen im Asylwesen und im Migrationsbereich
- Bewährungshilfe und Strafvollzug
- Pflegerische Tätigkeiten mit Abschluss FaGe oder HF Pflege (z.B. Pflegeheim, Spital, Rettungssanität)
- Administrative Tätigkeiten im sozialen Bereich (z.B. Fallführung im Sozialamt)
Arbeitseinsätze im Rahmen des Zivildienstes und Vorpraktika im Ausland werden anerkannt, sofern die Tätigkeit die vorher genannten Kriterien/Rahmenbedingungen erfüllt. Es muss ein vollständiges Arbeitszeugnis auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen, welches insbesondere Auskunft gibt über Zeitraum, Stundeneinsatz und Pflichtenheft.
Nicht anerkannte Organisationen und Tätigkeiten
- Lehrtätigkeiten im pädagogischen Bereich (Vorbereiten und Halten von Lektionen, Lehrtätigkeit Kindergarten, Primarschule, Oberstufe, Mittelschule ohne weitere Aufgaben)
- Therapeutische Tätigkeiten (z.B. Musiktherapie, Körpertherapie, Physiotherapie)
- Einsätze in Jugendorganisationen mit Freizeitangeboten (z.B. Pfadi, CEVI, Jungwacht, Blauring)
- Private Betreuungs- und Pflegetätigkeiten (z.B. als Au-pair)
Sie haben in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld gearbeitet, aber sind nicht sicher, ob es die Kriterien und Rahmenbedingungen erfüllt? Senden Sie Ihre Arbeitszeugnisse oder Stellenbeschreibungen zur Überprüfung an zulassung.sozialearbeit@zhaw.ch.
Stellensuche Vorpraktikum
Sie sind auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder einem Praktikumsplatz? Folgende Links können Sie dabei unterstützen:
Auf unserem Online Praxismarkt finden Sie in einem öffentlich zugänglichen Bereich Inserate zu offenen Stellenangeboten.
Die sozialinfo.ch-Stellenbörse hat sich in den vergangenen Jahren zur grössten Online-Stellenplattform für den öffentlichen und privaten Sozialbereich entwickelt und wird von den Stellensuchenden geschätzt und häufig besucht. Es besteht die Möglichkeit, selbst zu inserieren.
Online Stellenbörse für das Sozialwesen. Es besteht die Möglichkeit, selbst zu inserieren.
Stellenmarkt für den sozialen Bereich. Stellenbörse für Praktikums- und Ausbildungsplätze des Verbands Heime und Institutionen Schweiz.
Zuteilung des Studienplatzes
Die definitive Zuteilung eines Studienplatzes erfolgt erst nach bestandener Eignungsabklärung und Erfüllen des Vorpraktikums. Für den Studienbeginn im Frühlingssemester müssen die erforderlichen 500 Vorpraktikumsstunden bis Ende Dezember, für das Herbstsemester bis Ende Juli geleistet werden. Für eine provisorische Reservation eines Studienplatzes auf ein bestimmtes Semester muss vorgängig ein Arbeitsvertrag eingereicht werden, aus dem ersichtlich ist, dass die angegebenen Fristen eingehalten werden. Sobald uns das Arbeitszeugnis mit allen erforderlichen Angaben nach Abschluss des Vorpraktikums eingereicht wird, erfolgt die definitive Studienplatzzuteilung.