Nachteilsausgleich in der Weiterbildung
Studierende, Studieninteressierte und Weiterbildungsteilnehmende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben allenfalls einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich, um chancengleiches Studieren zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich ermöglicht eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderung oder chronischen Krankheiten führt. Ein Nachteilsausgleich kann z.B. gewährt werden bei (Aufzählung nicht abschliessend):
- Mobilitäts-, Körper- oder Sinnesbehinderungen
- chronischen Erkrankungen (z.B. Darmerkrankungen, Tumorerkrankungen etc.)
- Psychische Erkrankungen (z.B. Depressionen, bipolare Störungen etc.)
- Teilleistungsstörungen (z.B. Dyslexie, Dyskalkulie etc.)
- Neurodivergenzen (z.B. AD(H)S, Autismus-Spektrum, Legasthenie etc.)
Der Nachteilsausgleich (NTA) gleicht behinderungsbedingte Nachteile individuell aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Der Nachteilsausgleich darf nicht zu Lernzielanpassungen oder einer Bevorteilung führen und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Massnahmen (vgl. Reglement Nachteilsausgleich). Die Massnahmen müssen zudem im Verhältnis zur Diagnose stehen und für den Studiengang umsetzbar sein.
Nachteilsausgleich beantragen
Um einen Nachteilsausgleich für eine Weiterbildung zu beantragen, melden Sie sich bitte direkt via Mail bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW: barrierefrei@zhaw.ch
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht, oder wenn Sie sonstige Fragen zum Thema haben, können Sie sich ebenfalls bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich melden und sich beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW für Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprachen mit dem Departement einige Zeit benötigt. Bitte melden Sie sich daher so früh wie möglich bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW.