3. Zürcher Fachtagung Arbeitsintegration: Gerechtigkeit
Praxisorganisationen und Fachpersonen stehen zunehmend vor der Aufgabe, zu zeigen, dass ihre Angebote nicht nur fachlich fundiert, sondern auch gerecht sind. Genau das war das Thema der 3. Zürcher Fachtagung Arbeitsintegration am 2. Juli 2026 im Toni-Areal. Die Tagung wurde durch die ZHAW in enger Kooperation mit den Sozialen Einrichtungen und Betrieben der Stadt Zürich (SEB) sowie mit Unterstützung von Arbeitsintegration Schweiz sowie LABORIS Netzwerk Arbeitsforschung Schweiz durchgeführt.
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Keynote-Referate:
- Präsentation des Keynote-Referats von Rebecca Baeriswyl: «Zwischen Anspruch und Wirklichkeit Gerechtigkeitsvorstellungen in der Arbeitsintegration» (PDF 245 kB)
- Präsentation des Keynote-Referats von Kurt Pärli: «Recht und Gerechtigkeit_Arbeitsintegration aus arbeits- und gleichstellungsrechtlicher Sicht» (PDF 1.72 MB)
Impressionen der Tagung und Workshops
Drei Fragen an Kaspar Hauser
Wie bei den ersten beiden Durchführungen eröffnete Moderatorin Daniela Wirz die Tagung mit drei Fragen an Kaspar Hauser, Geschäftsbereichsleiter Arbeitsintegration bei SEB Zürich. Für ihn ist die Tagung jeweils eine willkommene Pause vom Alltag: ein Moment zum Reflektieren und Vernetzen. Gerechtigkeitsfragen seien in der Arbeitsintegration allgegenwärtig, würden im Tagesgeschäft aber selten offen angesprochen. Das zeigte auch seine Anekdote: Ein Teilnehmer des Programms Jobkarte wollte trotz Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten, weil ihm die Arbeit Struktur gebe. Nachvollziehbar, rechtlich aber (noch) nicht vorgesehen. Solche Fälle machen deutlich, warum Gerechtigkeitsfragen in der Arbeitsintegration immer wieder neu verhandelt werden müssen, nicht zuletzt aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen wie dem demografischen Wandel.
Was sagen Fachpersonen und Adressat:innen?
Rebecca Baeriswyl stellte in der ersten Keynote Zwischenergebnisse einer laufenden SNF-Studie zu unbefristeten Anstellungen von IV-Rentner:innen und Sozialhilfebezieher:innen vor. Dabei wurde betont: Gerechtigkeit ist kein Wert an sich, sondern wird von verschiedenen Akteur:innen unterschiedlich definiert.
Überraschend war, wie ähnlich sich die Vorstellungen von Fachpersonen und Adressat:innen sind. Beide Gruppen nannten Tagesstruktur, sinnstiftende Tätigkeit, soziale Integration, gerechten Lohn, Anerkennung und Entwicklungsmöglichkeiten als zentral.
Es zeigen sich jedoch auch Spannungsfelder, etwa beim Lohn: Beide Seiten empfinden diesen zwar als tief, die Schlussfolgerungen gingen jedoch auseinander: Eine befragte Adressat:in fürchtete, ein höherer Lohn würde auch den Leistungsdruck erhöhen. Eine Fachperson wiederum kritisierte, mehr Lohn führe zu Kürzungen bei der IV-Rente, was für sie eine klare Ungerechtigkeit ist, weil höhere Leistung so nicht belohnt wird.
In der anschliessenden lebendigen Publikumsdiskussion wurde einerseits positiv hervorgehoben, wie ähnlich sich die Gerechtigkeitsvorstellungen von Fachpersonen und Adressat:innen sind. Gleichzeitig wurde eingewendet, dass die Studie nur Personen befragte, die bereits in einem Programm sind. Was würden wohl jene sagen, die aufgrund fehlenden Zugangs oder ihrer eigenen Gerechtigkeitsvorstellungen gar nicht erst an solchen Programmen teilnehmen?
Praxis und Wissenschaft im Dialog
Im Podiumsgespräch diskutierten Benjamin Woerlen (SEB), Sepala Megert (Arbeitsintegration Schweiz) und Peter Streckeisen (ZHAW) unter der Leitung von Brigitta Bernet (LABORIS) über die Zusammenarbeit zwischen Praxis und Forschung. Einigkeit bestand darin, dass diese Zusammenarbeit zentral ist: für die Professionalisierung und Entwicklung in der Praxis, für Reflexionsimpulse und für die verbandliche Interessenvertretung gegenüber der Politik.
Streckeisen betonte in diesem Zusammenhang, wie essenziell ein Dialog auf Augenhöhe zwischen Praxis und Wissenschaft ist. Indikatoren zur Wirkungsmessung gelten zwar oft als objektiv, tatsächlich hängen die Ergebnisse einer Evaluation aber stark davon ab, was überhaupt gemessen wird. Die zentrale Frage sei deshalb, welchen Wert die Leistung einer Fachperson oder Adressat:in in der Arbeitsintegration hat. Damit die Indikatoren für diese Zielgruppen auch sinnvoll sind, braucht es genau diesen Dialog. Beim anschliessenden Mittagessen, angerichtet vom SEB-Catering, wurde die angeregte Diskussion munter weitergeführt.
Recht und Gerechtigkeit in der Arbeitsintegration
Zum Abschluss ordnete Kurt Pärli, Professor für soziales Privatrecht an der Universität Basel und ausgebildeter Sozialarbeiter, in einer zweiten Keynote die Arbeitsintegration rechtlich ein. Sein Ausgangspunkt war, dass Erwerbseinkommen für die meisten Menschen die Basis der Existenzsicherung bildet, der Arbeitsmarkt heute aber stark segmentiert ist. So gilt für Personen in Integrationsprogrammen anderes Recht als für regulär Erwerbstätige. Pärli zeigte Spannungsfelder zwischen Menschenrechten, Bundesverfassung und gelebter Praxis auf, etwa bei der Frage, was eine «zumutbare» Arbeit ist und welche Konsequenzen eine verweigerte Teilnahme an Integrationsprogrammen rechtlich haben darf. Er plädierte dafür, die Grundsätze des Arbeitsrechts auch im ergänzenden Arbeitsmarkt zur Geltung zu bringen. Das Referat stellte einen anregenden inhaltlichen Schlusspunkt dar, der beim abschliessenden Apéro noch lange nachwirkte.
Workshop-Diskussionen zu Gerechtigkeitsfragen im Alltag der Arbeitsintegration
In vier Workshops diskutierten Fachpersonen der Arbeitsintegration am Nachmittag über den Umgang mit Gerechtigkeitsfragen im Alltag. Zunächst wurden konkrete Praxisfälle gesammelt, etwa: Wie soll damit umgegangen werden, wenn jemand aus religiösen Gründen nicht dieselbe Arbeit verrichten kann wie andere Teilnehmende? Wie freiwillig sind sogenannte «freiwillige Angebote» tatsächlich? Was gilt als fairer Lohn für geleistete Arbeit in Arbeitsintegrationsbetrieben? Und wie geht man damit um, wenn jemand gerne arbeiten würde, dies aufgrund des Aufenthaltsstatus aber nicht darf? Anschliessend wurde in Kleingruppen diskutiert, wie diese Situationen von unterschiedlichen Akteur:innen wahrgenommen werden und was die verschiedenen Parteien jeweils als gerecht empfinden. Dabei wurden Spannungsfelder identifiziert und Handlungsmöglichkeiten erarbeitet. Zum Schluss ging es darum, wie mit solchen Gerechtigkeitsfragen im Alltag der Arbeitsintegration umgegangen werden kann.