FAQ – Frequently Asked Questions
Nachfolgend haben wir einige Fragen für Sie zusammengestellt, die uns häufig zum Programm «Qualität in Zürcher Kitas» erreichen. Darüber hinaus stehen wir gerne für individuelle Auskünfte zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine E-Mail an: kita.fachstelle@zhaw.ch.
Allgemein
Was ist der Unterschied zwischen «QualiKita» und den Angeboten der Qualitätsfachstelle?
- «QualiKita» etabliert mit den Kitas gemeinsam ein systematisches Qualitätsmanagement in allen Qualitätsbereichen und überprüft dies regelmässig. Die Qualitätsfachstelle bietet Weiterbildungen und Begleitungen für einzelne Themenbereiche nach Bedarf der Kitas an. «QualiKita» ist entsprechend umfassender.
Gehört die Qualitätsfachstelle zur Stadt Zürich?
- Die Qualitätsfachstelle wird von der ZHAW (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) geleitet und arbeitet im Auftrag der Stadt Zürich. Alle Mitarbeitenden sind an die Schweigepflicht gebunden. Es werden keine Daten zu einzelnen Kitas weitergegeben.
Finanzierung
Werden die Kosten von der Stadt Zürich rückerstattet?
- Ja, jede Kita mit Kontrakt mit der Stadt Zürich kann einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen. Einzige Einschränkung: Pro Jahr wird immer nur ein Modul pro Kita unterstützt. Details siehe: Kosten.
Wie läuft der Prozess ab?
- Nachdem die Online-Selbsteinschätzung (SELE) ausgefüllt wurde, erfolgt die Anmeldung für das Programm (Modul A, B, oder C). Nach Absolvierung der Weiterbildung und Bestätigung der Teilnahme kann ein Gesuch zur Kostenübernahme an das Kontraktmanagement der Stadt Zürich gestellt werden.
Wird auch die geleistete Arbeitszeit des Kitapersonals von der Stadt Zürich rückfinanziert?
- Ja, die geleistete Arbeitszeit wird ebenfalls rückfinanziert.
An wen werden die Kosten von der Stadt Zürich rückerstattet?
- Die Kosten werden direkt an die Kitas ausbezahlt, die einen Kontrakt mit der Stadt Zürich haben.
Kann man die Angebote der Qualitätsfachstelle auch als Selbstzahler:in buchen?
- Ja, in diesem Fall entfallen die zu leistenden Pflichtstunden für die Teilnehmenden.
Modulwahl
Können verschiedene Module (A, B und C) parallel gebucht werden?
- Nein, pro Jahr wird das Qualitätsmanagement nur für ein Modul pro Kita unterstützt. Bei Unsicherheiten hilft das Kontraktmanagement der Stadt Zürich gern weiter.
Können verschiedene Themen innerhalb des Modul B parallel besucht werden
- Nein, die Themen des Modul B können nur nacheinander besucht werden. Für die Rückfinanzierung muss bei der Stadt Zürich pro Massnahme und Kalenderjahr ein Gesuch gestellt werden. Bei Unsicherheiten hilft das Kontraktmanagement der Stadt Zürich gern weiter.
Muss erst Modul A belegt werden, bevor Modul B oder C gebucht werden kann
- Nein, die Reihenfolge kann selbst gewählt werden und basiert auf der Selbsteinschätzung. Kitas können direkt mit Weiterbildungen im Modul B beginnen oder sich für das Modul C anmelden. Im Falle eines Leitungs- oder Personalwechsels kann der Prozess wieder neu gestartet werden. In einer Kita, die beispielsweise, nach der Buchung von Modul A, Weiterbildungen im Modul B buchte, kann die Leitung erneut das Modul A besuchen.
Modul C
Was passiert, wenn in meiner Kita das Qualitätsmanagement im Modul C nicht bestätigt wird?
- In diesem Fall erhält die Kita von der Qualitätsfachstelle keine Bestätigung. Die Stadt Zürich wird darüber nicht informiert. Die Kita kann die Kosten für das Modul C rückfinanzieren lassen; die geleistete Arbeitszeit wird jedoch nicht rückvergütet. Im gleichen Kalenderjahr kann das Modul B gebucht werden. Auch ein Gesuch für die Rückfinanzierung von Modul B inklusive der geleisteten Arbeitszeit kann gestellt werden.
Wer führt die Hospitationen im Modul C durch?
- Die Kitas werden von den Expert:innen der Qualitätsfachstelle besucht – in Begleitung von Studierenden oder externen Mitarbeitenden. Alle Hospitierenden sind Fachpersonen (FABE EFZ oder Tertiärabschluss).
Nach welchen Kriterien erfolgt die Beurteilung im Modul C?
- Die Kriterien basieren auf unserem Curriculum.