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Wirkungsanalyse zum Risikoausgleich mit pharmazeutischen Kostengruppen (PCG)

Auf einen Blick

Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt im Rahmen der Umsetzung des Artikels 17a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) eine Wirkungsanalyse zum Risikoausgleich mit pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) erarbeiten. Zentrale Frage ist, wie sich die Einführung des zusätzlichen Indikators auf die Erreichung von Ziel und Zweck des Risikoausgleichs zwischen den Versicherern auswirkt und ob es Anpassungsbedarf gibt.

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