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Soziale Integration von geflüchteten Personen

Auf einen Blick

Beschreibung

Ausgangslage

Die Integrationsagenda Schweiz ist ein gemeinsames Programm von Bund und Kantonen. Sie umfasst fünf Förderbereiche mit verbindlichen Wirkungszielen. Ab 2024 wird ein Monitoring eingeführt, um den Grad der Zielerreichung in den Förderbereichen Jahr für Jahr zu messen. Im Förderbereich Zusammenleben, der die soziale Integration von geflüchteten Personen fokussiert, ist es bislang nicht gelungen, Indikatoren zu bestimmen, welche die Anforderungen an das Monitoring erfüllen.

Auftrag

Das Staatssekretariat für Migration beauftragt die ZHAW Soziale Arbeit mit der Entwicklung eines Erhebungskonzepts für das Monitoring im Förderbereich Zusammenleben. Das Konzept muss insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

  • wissenschaftliche Qualität (Objektivität, Reliabilität und Validität);
  • Akzeptanz bei zuständigen Behörden und weiteren involvierten Akteur:innen;
  • Berücksichtigung exogener Faktoren, die nicht beeinflusst werden können.

Vorgehen und Methoden

Der Auftrag wird in zwei Schritten umgesetzt. Im ersten Schritt werden qualitative Interviews und Analysen durchgeführt, um einige wenige Schlüsselkriterien zu bestimmen, an denen sich das Monitoring orientieren könnte. Im zweiten Schritt wird das Erhebungskonzept ausgearbeitet. Die Umsetzung des Auftrags erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus Verwaltung und Zivilgesellschaft. Ebenso wird das Erfahrungswissen von geflüchteten Personen einbezogen.