EU: Zulassung eines Risk-Reduction Claims
Mit der Verordnung (EU) 2023/648 vom 20.03.2023 hat die Kommission eine weitere gesundheitsbezogene Angabe betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos zugelassen.
Die Angabe zur Senkung der LDL-Konzentration als Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung darf für ein Nahrungsergänzungsmittel mit acht spezifizierten Zutaten gemacht werden. Die Verwendung des Claims ist für die Dauer von fünf Jahren auf den Antragsteller beschränkt.
Das Produkt enthält eine Kombination aus vier pflanzenbasierten Zubereitungen in Kombination mit Monacolin K aus Rotschimmelreis und drei Vitaminverbindungen (Vitamin E, Riboflavin Niacin). Insbesondere das Verfahren zur Einschränkung der Verwendung von Monacolinen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 hat die Zulassung der Angabe, die bereits in 2012 beantragt und von der EFSA in 2013 befürwortet wurde, so lange hinausgezögert.