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EU-Kommission verbietet 23 gefährliche Chemikalien in Kosmetikprodukten

23 krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien dürfen wegen langfristiger und schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen in Zukunft nicht mehr in kosmetischen Produkten in der EU verwendet werden.

Ein entsprechendes Verbot hat die EU-Kommission am 29.10.2021 für diese so genannten CMR Substanzen (Carcinogenic, mutagenic and reprotoxic substances) beschlossen. Es gilt ab dem 1. März 2022. Mit dieser Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die von den Europäerinnen und Europäern täglich verwendeten kosmetischen Produkte sicherer sind, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie verkauft werden und unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert wurden.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland