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Den Konsumentinnen und Konsumenten die eindeutige Deklaration des Herkunftslandes auf Lebensmitteln, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, garantieren

Entgegen dem Willen des Bundesrates haben National- und Ständerat eine Motion von NR Jacques Nicolet angenommen (Motion 19.4083), wonach die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung so anzupassen sei, um Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes zu kennzeichnen.

Die Motion wurde am 16.09.2021 vom Nationalrat und am 17.03.2022 vom Ständerat angenommen, obwohl der Bundesrat die Ablehnung empfohlen hatte. Nach Ansicht von Innenminister Alain Berset bietet das geltende Schweizer Recht genügend Möglichkeiten, die Schweizer Herkunft von Lebensmitteln hervorzuheben. Die geltende Gesetzgebung sei zudem das Ergebnis eines vom Parlament lang ausgehandelten Kompromisses bei der letzten Revision des Lebensmittelgesetzes, das 2017 in Kraft gesetzt wurde. «Die Pflicht, bei Produkten im Offenverkauf das Produktionsland anzugeben, wurde diskutiert und vom Parlament verworfen, namentlich aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Kosten, die dadurch für den Detailhandel und die Restaurants entstehen würden», so der Bundesrat.

Der Bundesrat muss nun einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

parlament.ch (Motion 19.4083)

Siehe auch: schweizerbauer.ch