Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienleder
Der Bericht des Bundesrates «Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln» vom 11.9.2021 erläutert, wie die Deklaration bei Lebensmitteln und bestimmten tierischen Erzeugnissen verbessert werden kann, wenn deren Herstellungsmethoden vom Schweizer Recht abweichen. Gestützt darauf hat der Bundesrat prüfen lassen, ob die Deklaration von Stopfleber, Froschschenkeln und Reptilienlederprodukten verbessert werden soll.
Die entsprechende Regulierungsfolgeabschätzung (RFA) wurde von der Firma INFRAS durchgeführt und im Januar 2022 abgeschlossen. Eine Deklarationspflicht bei Reptilienleder erachten die Autoren als nicht gerechtfertigt, da die Notwendigkeit für eine Regulierung nicht gegeben ist. Während eine Deklarationspflicht für Froschschenkel ohne entsprechenden Standard und Zertifizierungssystem als nicht zielführend umsetzbar eingestuft wird, kommt die RFA bei Stopfleber zum Schluss, dass eine Deklarationspflicht transparenzfördernd und umsetzbar wäre. Das BLV wird gestützt auf die Ergebnisse der RFA und zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW die konkrete Umsetzung solcher Deklarationspflichten prüfen.
BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen