WBK Kindesschutz
Auf einen Blick
Abschluss:
Kursbestätigung Kindesschutz
Start:
06.01.2026
Dauer:
06./07.01.2026, 27./28.01.2026, 24./25.02.2026, 10./11.03.2026, total 8 Unterrichtstage (64 Kontaktstunden)
Kosten:
CHF 2'500.00
Durchführungsort:
ZHAW Soziale Arbeit, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich (Auf Google Maps anzeigen)
Unterrichtssprache:
Deutsch
Unterrichtszeiten:
08.45 bis 16.45 Uhr
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Kindesschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.
Ziele
Die Teilnehmenden
- erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Kindesschutzrecht,
- reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das neu erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen,
- sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und sie kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche,
- stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag.
Inhalt
Fachleute im Kindesschutz beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit unterschiedlichen Themenbereichen. Dabei stehen das Kindeswohl, seine Gefährdung, die elterliche Sorge, das Besuchsrecht, Kindesschutzmassnahmen, häusliche Gewalt und die Rechtsstellung von Kindern in Zivil- und Strafverfahren im Vordergrund.
Im Kurs werden folgende Themen behandelt:
- Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen:
Die Teilnehmenden lernen verschiedene Ansätze zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen kennen. Es wird ein Überblick über Instrumente zur Gefährdungseinschätzung gegeben und eines davon exemplarisch an einem Fallbeispiel erprobt. Mögliche Einschätzungsfehler werden aufgezeigt und Vorschläge zur Reduktion dieser Fehler gemacht. - Massnahmen im zivilrechtlichen Kindesschutz:
Die Teilnehmenden setzen sich anhand ausgewählter und eigener Praxisbeispiele vertieft mit den Instrumenten des Kindesschutzes auseinander. Insbesondere werden die Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Mandatsführung diskutiert und kindesschutzrechtliche Fragen wie z.B. im Rahmen der Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts erörtert. - Entwicklungspsychologische Aspekte im Kontext des Kindesschutzes:
Die Teilnehmenden setzen sich praxisnah mit entwicklungspsychologischen Aspekten rund um das Kindeswohl auseinander. Im Vordergrund stehen dabei die Methodik und das Vorgehen bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die altersgerechte Gesprächsführung. - Kindesvertretung insbesondere im Verfahren vor der KESB:
Kinder in zivilrechtlichen Verfahren sollen in den sie betreffenden Verfahren als Rechtssubjekte wahrgenommen werden. Die Stellung des Kindes im gerichtlichen Verfahren und in jenem vor der KESB steht im Vordergrund. Grundlegende Verfahrensgarantien im Rahmen des zivilrechtlichen Kindesschutzes werden praxisnah bearbeitet und es wird der Frage nachgegangen, wann eine Kindesvertretung zwingend angeordnet werden muss. Zudem werden das Spannungsfeld zwischen Kindeswille und Kindeswohl sowie die Rolle der Kindesvertretung und der Behörden vermittelt und diskutiert. - Gefährdungsmeldung versus Strafanzeige:
Kinder, die Opfer werden, sind in zivilrechtliche Kindesschutzverfahren und/oder strafrechtliche Verfahren involviert. Die unterschiedliche Bedeutung der Verfahren für Kinder und deren Schutz wird aufgezeigt. Zudem werden ihre Stellung im Strafverfahren und ihre Ansprüche als Opfer beleuchtet. - Elterliche Kindesentführung:
Wird ein Kind durch einen Elternteil gegen den Willen des andern Elternteils ins Ausland verbracht oder dort – beispielsweise nach den Ferien – zurückbehalten, löst das bei den Betroffenen oft grosse Verzweiflung aus. Das Modul befasst sich mit dem komplexen Thema der elterlichen Kindesentführung und den Handlungsmöglichkeiten in solchen Fällen. Es wird Grundverständnis für die länderübergreifende Zusammenarbeit der Behörden im Kontext von elterlichen Kindesentführungen vermittelt. Beleuchtet werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen und deren Umsetzung. Anhand von Fallbeispielen wird der Bezug zur Praxis hergestellt. - Fallwerkstatt:
Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen mit selbst eingebrachten und ausgewählten Praxisfällen im Kindesschutz auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der vermittelten Inhalte im Kindesschutz. - Kindesschutz und häusliche Gewalt:
Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche häufig direkt oder indirekt Opfer häuslicher Gewalt sind. Wie können sie geschützt oder gestärkt werden?
Beratung und Kontakt
-
Studienleiterin
Sabina Berger
Lic. iur., Mediatorin
Telefon +41 58 934 89 14
sabina.berger@zhaw.ch -
Administration Weiterbildung
Telefon +41 58 934 86 36
weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Veranstalter
Dozierende
- Renate Forster, dipl. Sozialarbeiterin FH, BLaw, Präsidentin des Verwaltungsrates der KESB Bezirk Affoltern
- Sabina Berger, lic. iur., Dozentin ZHAW Soziale Arbeit
- Catherine Graber, MSc, Psychologin, Dozentin ZHAW Soziale Arbeit
- Joel Gautschi, Dr., MA Soziale Arbeit, Dozent ZHAW Soziale Arbeit, Institut für Kindheit, Jugend und Familie
- Tanja Sax, Sozialarbeiterin FH, Primarlehrerin, Leiterin kjz Affoltern
- Gabrielle Marti Salzmann, MSc Psychologin, eidg. anerkannte Psychotherapeutin, MAS Supervisiorin, Mediatorin (BSO), Traumatherapeutin (UZH), Dozentin Berner Fachhochschule (BFH)
- Claudia Tobler, Sozialarbeiterin FH, Kindesverfahrensvertreterin bei Rudin Cantieni Rechtsanwälte AG und Abklärerin bei kompassus gmbh
Anmeldung
Zulassungskriterien
Für diesen Kurs gibt es keine Zulassungskriterien.
Anmeldeinformationen
Dieser Kurs ist integriertes Wahlpflichtmodul des CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Informationen zu den AGBs:
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue, ZHAW-weit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Weiterbildung in Kraft. Diese gelten für alle Teilnehmenden, die sich ab diesem Datum anmelden.
Für Anmeldungen, die bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sind, bleiben die bisherigen Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen (AZTB) massgeblich.
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 9: «Abmeldung, Nichterscheinen und Abbruch»
Das Departement Soziale Arbeit der ZHAW erhebt bei einer Abmeldung bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn folgende Bearbeitungsgebühren:
- CHF 150.- für Weiterbildungskurse (WBK)
- CHF 250.- für MAS, DAS und CAS
Startdaten und Anmeldung
Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
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06.01.2026 | 05.12.2025 | Anmeldung |