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Soziale Arbeit

WBK Erwachsenenschutz

Involvierte Fachleute im Erwachsenenschutz beschäftigen sich in ihrem Berufsalltag mit den unterschiedlichsten Themenbereichen. In diesem WBK werden die massgebenden Rechtsinstitute mit einer hohen Praxis- und Anwendungsorientierung vermittelt. Wobei häufigen Fragen im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts nachgegangen und dem Theorie-Praxis-Transfer aufgrund konkreter Fallbearbeitungen Rechnung getragen wird.


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Auf einen Blick

Abschluss:

Kursbestätigung Erwachsenenschutzrecht

Start:

08.01.2027

Dauer:

08./09.01.2027, 29./30.01.2027, 05./06.03.2027, 19./20.03.2027, total 8 Unterrichtstage (64 Kontaktstunden)

Kosten:

CHF 2'500.00

Durchführungsort: 

ZHAW Soziale Arbeit, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich  (Auf Google Maps anzeigen)

Unterrichtssprache:

Deutsch

Unterrichtszeiten: 

08.45 bis 16.45 Uhr

Ziele und Inhalt

Zielpublikum

Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen wie Psychologie, Pädagogik oder Recht mit Aufgaben im Erwachsenenschutz, die ihre Handlungskompetenz erweitern und vertiefen möchten.

Ziele

Die Teilnehmenden

  • erlangen fundiertes Fachwissen und professionelle Handlungskompetenz im Erwachsenenschutzrecht
  • reflektieren ihr bestehendes Wissen und sind in der Lage, das neu erworbene Wissen in ihrer Berufspraxis wirkungsvoll umzusetzen
  • sensibilisieren sich im interdisziplinären Denken und kennen die Abläufe benachbarter Fach- und Arbeitsbereiche
  • stärken durch das erworbene Wissen ihre berufliche Identität und ihre Motivation und festigen dadurch ihre Kompetenz im Arbeitsalltag.

Inhalt

Eigene Vorsorge: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Selbstbestimmung der schutzbedürftigen Person kommt im neuen Erwachsenenschutzrecht eine grosse Bedeutung zu. Errichtung, Wirkungen und Widerruf des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung werden diskutiert und ihre Bedeutung wird anhand ausgewählter Fallbeispiele erläutert.

Gesetzliche Vertretungsrechte

Als weitere Vorstufe zu den behördlichen Massnahmen regelt das neue Erwachsenenschutzrecht für urteilsunfähige Personen gesetzliche Vertretungsrechte. Dabei geht es um die Vertretung durch den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner im rechtsgeschäftlichen Bereich sowie bei medizinischen Massnahmen. Wissen zu vertretungsberechtigten Personen, zu Voraussetzung und Umfang der Vertretungsbefugnis sowie zur Rolle der KESB wird vermittelt.

Subsidiarität in Abklärungen

Die Abklärung und Vermittlung von subsidiären privatrechtlichen Hilfsangeboten und der Hilfe aus dem privaten Umfeld bildet einen wichtigen Teil der Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen sowie der Entscheidfindung, ob die Beistandschaft erforderlich ist. Dabei spielen die Faktoren, die die Inanspruchnahme der freiwilligen Unterstützungsangebote fördern, eine wichtige Rolle. An diesem Kurstag erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in die Methodik der Prüfung von Erwachsenenschutzmassnahmen unter Berücksichtigung der Subsidiarität und lernen einige Abklärungsinstrumente kennen. 

Beistandschaften im Erwachsenenschutz

Die vertiefte Auseinandersetzung mit den verschiedenen Arten von Beistandschaften und deren Kombinationsmöglichkeiten ermöglicht den Teilnehmenden, im Einzelfall individuell angepasste Massnahmen zu formulieren. Aufträge der Behörde und Kompetenzen der Mandatsführenden sowie die Anforderungen an Berichte und Anträge werden praxisnah erarbeitet. Spezialfragen in Zusammenhang mit dem Beginn und dem Ende der Mandatsführung werden diskutiert.

Vermögensverwaltung und Zusammenarbeit Behörde – Mandatsperson

Die Einkommens- und Vermögensverwaltung von Personen, für die eine Erwachse­nenschutzmassnahme errichtet wurde, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. In der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen einer Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) wurden gesamtschweizerische Sorgfaltsmassstäbe definiert. Diese werden beleuchtet und die Aufgaben der verschiedenen Akteure (KESB, Mandatsträgerin und Mandatsträger wie auch Banken) vermittelt. Ausserdem wird die Abgrenzungsproblematik zwischen Bewilligungen nach VBVV und Rechtsgeschäften, für welche eine Zustimmung im Sinne von Art. 416 ZGB notwendig ist, thematisiert.

Fürsorgerische Unterbringung

Eine fürsorgerische Unterbringung ist eine staatliche Zwangsmassnahme, welche ärztlich oder behördlich angeordnet werden kann. Der Unterricht fokussiert auf die Voraussetzungen einer fürsorgerischen Unterbringung, aber auch auf Massnahmen, die mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Zusammenhang stehen. Weiter wird auf die Verfahrensregeln eingegangen, die nur in den Grundsätzen durch das Bundesrecht geregelt werden. Zudem werden die ambulanten Massnahmen beleuchtet, die ausschliesslich dem kantonalen Recht vorbehalten sind.

Erwachsenenschutz und Menschen mit Demenz

Mit der längeren Lebenserwartung wächst in den westlichen Industrienationen das Risiko, an einer Demenz zu erkranken. Für die Begleitung von demenzkranken Menschen im Rahmen einer Erwachsenenschutzmassnahme erhalten die Teilnehmenden einen Einblick in das Krankheitsbild, den Krankheitsverlauf und die vielfältigen Auswirkungen auf das Individuum sowie das soziale Umfeld und die Mandatsführung.

Mandate mit medizinischer Vertretung

Die Aufgabe einer Beistandsperson zur medizinischen Vertretung findet sich in den unterschiedlichsten Mandaten. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Selbstbestimmung und Partizipation und Unklarheiten bezüglich des Handlungsspielraums der Beistandsperson sind in der Praxis keine Seltenheit. Was beinhaltet eine Vertretung bei medizinischen Massnahmen? Wie kann rechtzeitig eine Basis für künftige Entscheide gelegt werden? Auf diese und andere Fragen wird im Kurs genauer eingegangen.

Praxistag

Die Teilnehmenden setzen sich in Gruppen anhand konkreter Fälle mit dem neuen System und häufig auftretenden Fragestellungen im Erwachsenenschutzrecht auseinander. Die Veranstaltung dient der Repetition und Festigung der Grundsätze des Erwachsenenschutzes.

Beratung und Kontakt

Veranstalter

Dozierende

  • Yvo Biderbost
    Dr. iur., Leiter Rechtsdienst KESB Zürich
  • Petra Kropf Giger
    RA lic. iur., Adjunktin, KESB Stadt Zürich
  • Beat Reichlin
    RA lic. iur., Dozent an der Hochschule Luzern, stv. Generalsekretär KOKES
  • Annigna Sablonier
    Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin FH, Berufsbeiständin, Bereichsleiterin Erwachsenenschutz Soziale Dienste, Stadt Luzern
  • Corinne Scheiber Fleury
    Pflegefachfrau HF, Psychologin MSc, Mitarbeiterin Gerontologische Beratungsstelle SiL
  • Sandra Maurer-Gutknecht
    Leitende Ärztin Memory Clinic Entlisberg, Geriatrischer Dienst Zürich
  • Ekaterina Niederhauser
    Dipl. Mittelschullehrerin, Sozialarbeiterin FH, Mediatorin UMCH, Behördenmitglied KESB Bezirk Dielsdorf

Anmeldung

Zulassungskriterien

Für diesen Kurs gibt es keine Zulassungskriterien.

Anmeldeinformationen

Dieser Kurs ist integriertes Wahlpflichtmodul des CAS Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Für sämtliche Weiterbildungsveranstaltungen gelten die ZHAW-weiten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Ergänzende Bestimmungen zu Abschnitt 9: Das Departement Soziale Arbeit der ZHAW erhebt bei einer Abmeldung bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn folgende Bearbeitungsgebühren: 

  • CHF 150.- für Weiterbildungskurse (WBK)
  • CHF 250.- für MAS, DAS und CAS. 

Startdaten und Anmeldung

Start Anmeldeschluss Anmeldelink
08.01.2027 04.12.2026 Anmeldung