CAS Fachexpertise Recht des Sanktionenvollzugs
Auf einen Blick
Abschluss:
Certificate of Advanced Studies in Fachexpertise Recht des Sanktionenvollzugs (15 ECTS)
Start:
13.04.2026
Dauer:
13.04.2026 bis 30.10.2026, 16 Unterrichtstage (128 Kontaktstunden)
Kosten:
CHF 7'900.00
Durchführungsort:
ZHAW, Campus Toni-Areal, Pfingstweidstrasse 96, 8005 Zürich (Auf Google Maps anzeigen)
Unterrichtssprache:
Deutsch
Unterrichtszeiten:
08.45 bis 16.45 Uhr
Ziele und Inhalt
Zielpublikum
Das CAS richtet sich an Mitarbeitende der Vollstreckungsbehörden (auch Vollzugsbehörden bezeichnet), mit der Fallführung/ Vollzugsplanung/Sozialarbeit betraute Mitarbeitende der Justizvollzugsanstalten und an Mitarbeitende von Bewährungs- oder Sozialdiensten im Justizvollzug sowie an alle, die mit der Ausarbeitung und Umsetzung sowie Evaluation der Vollzugsplanung und des Vollzugsplans betraut sind, wie beispielsweise forensische Psycholog:innen oder Therapeuten.
Zulassungsvoraussetzung bilden juristische Grundkenntnisse im Bereich des Justiz- oder Sanktionenvollzugs oder die erfolgreiche Absolvierung des CAS Kriminologie, Forensik und Recht. Berufserfahrung im Justizvollzug, namentlichen im Bereich des Vollzugsrechts sind wünschenswert.
Ziele
Die Teilnehmenden können sich bis am Ende ihrer Ausbildung einen vertieften Einblick in das rechtliche Regelwerk der Vollstreckung von strafrechtlichen Sanktionen und des Straf- und Massnahmenvollzuges verschaffen sowie zudem das so erworbene theoretische Wissen laufend mit der heute in der Schweiz gängigen praktischen Umsetzung vergleichen. Die während des CAS erworbenen Kenntnisse erleichtern ihnen, die anspruchsvollen Aufgaben im schweizerischen Straf- und Massnahmenvollzug besser wahrzunehmen zu können. Ziel ist es, den Kursabsolvent:innen eine umfassende juristische und vollzugsrechtliche sowie praktische Fachexpertise im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs zu vermitteln.
Inhalt
Modul 1: Rechtliche Grundlagen des Sanktionenvollzugs (5 ECTS)
- Entwicklung des Sanktionenvollzugs innerhalb der letzten 30 Jahre
- Vollstreckungsrecht vs. Vollzugsrecht
- Prinzipien des Sanktionenvollzugs
- Organisation und Zuständigkeiten im schweizerischen Sanktionenvollzug
Modul 2: Das Vollstreckungsverfahren (5 ECTS)
- Vollstreckung von Strafurteilen mittels Verwaltungsrecht
- Grundlagen des Verwaltungsverfahrens
- Verfügungsprimat im Verwaltungsverfahren
- Nachverfahren
Modul 3: Das Vollzugsverfahren: Vollzugsplanung und Vollzugsplan, das zentrale Instrument einer auf Wiedereingliederung und Rückfallvermeidung ausgerichteten risikoorientierten Sanktionenvollzug (5 ECTS)
- Vollzugsplanung
- Vollzugsplan
- Rechtliche Qualifikation der interdisziplinären Beurteilung des Rückfallrisiko und der Wiedereingliederungschancen
- Verlaufseinschätzung
- Ansprechbarkeit der Klienten im Vollzugsplanungsprozess
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den Arbeitspartnern anhand des ROS-Prozesses
- Fallbeispiel
- Anstaltsbesichtigung, Abschluss CAS und Diplomübergabe
Methodik
Input-Referate und Diskussionen vermitteln Grundlagenwissen, das in praktischen Übungen vertieft wird. Dazu dient ein anonymisierter echter Vollzugsfall. Eine in interdisziplinären Gruppen erarbeite Fallarbeit einer Vollzugsplanung und eines Vollzugsplans sowie der Beurteilung des Rückfallrisikos und der Wiedereingliederungschancen wie auch die Ausarbeitung der dazu notwendigen rechtlichen Anordnungen/Verfügungen stellen weitere praktische Elemente dieses CAS dar. Der interdisziplinäre Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden fördert aktives gegenseitiges Lernen.
Der CAS ist nach dem Blended-Learning-Ansatz gestaltet. Der Unterricht findet mehrheitlich im Toni-Areal in Zürich statt. Damit bieten wir den bestmöglichen Rahmen für den persönlichen Austausch und das Netzwerken. Ergänzend werden digitale Elemente zur Wissensvermittlung und zur Unterstützung des begleiteten Selbststudiums eingebunden – teilweise auch zeit- und ortsunabhängig. Aus Gründen der Nachhaltigkeit werden die Unterrichtsunterlagen in der Regel nicht ausgedruckt, sondern auf Moodle zugänglich gemacht.
Beratung und Kontakt
-
Studienleiter
Benjamin F. Brägger
Dr. iur., Dozent ZHAW Soziale Arbeit
benjamin.braegger@clavem.ch -
Administration Weiterbildung
Ursula Greber Hengstler
Telefon +41 58 934 86 36
weiterbildung.sozialearbeit@zhaw.ch
Veranstalter
Dozierende
Markus D’Angelo
Fürsprecher, Parteivertreter der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern.
Nathalie Dorn
Sozialarbeiterin MAS, Direktorin Untersuchungsgefängnisse Zürich (UGZ).
Michael Hafner
Lic. iur., LL.M., Leiter Sektion Vollzugsdienste und Bewährungshilfe, Amt für Justizvollzug, Kanton Aargau.
Michael Leutwyler
Lic. iur. HSG, RA, Chef Amt Justizvollzug des Kantons Solothurn
Pascal Muriset
MLaw, Bereichsleiter und stellvertretender Hauptabteilungsleiter der Bewährungs- und Vollzugsdienste JuWe des Kantons Zürich.
Renata Sargent
Direktorin Massnahmenvollzugszentrum St. Johannsen.
Martina Schwendener
MA und MAS Kriminologie Uni Bern, Bereichsleiterin Massnahmen- und Spezialvollzug JVA Hindelbank.
Deborah Torriani
MLaw, Rechtsanwältin, Leiterin Recht und Politik des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern.
Daniel Treuthardt
lic. phil., Hauptabteilungsleiter Bewährungs- und Vollzugsdienste JuWe des Kantos Zürich.
Markus Weber
lic. iur., Co-Stv. Abteilungsleiter Strafvollzug, Bewährungs- und Vollzugsdienste JuWe des Kantos Zürich.
Daniel Verasani
lic. iur., Rechtsanwalt, LL.M., Teamleiter Sonderdienst, Vollzugsdienste und Bewährungshilfe des Amts für Justizvollzug des Kantons Aargau.
Stefan Weiss
Dr. iur., Konkordatssekretär OSK & NWI-CH.
Anmeldung
Zulassungskriterien
Zulassungsvoraussetzung sind juristische Grundkenntnisse im Bereich des Sanktionenvollzugs oder des Justizvollzugs oder die erfolgreiche Absolvierung des CAS Kriminologie, Forensik und Recht. Berufserfahrung im Justizvollzug, namentlichen im Bereich des Vollzugsrechts sind wünschenswert.
Anmeldeinformationen
Informationen zu den AGBs:
Ab dem 1. Januar 2025 treten neue, ZHAW-weit gültige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Weiterbildung in Kraft. Diese gelten für alle Teilnehmenden, die sich ab diesem Datum anmelden.
Für Anmeldungen, die bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sind, bleiben die bisherigen Allgemeinen Zulassungs- und Teilnahmebedingungen (AZTB) massgeblich.
Ergänzende Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziffer 9: «Abmeldung, Nichterscheinen und Abbruch»
Das Departement Soziale Arbeit der ZHAW erhebt bei einer Abmeldung bis 60 Tage vor Kurs- oder Studienbeginn folgende Bearbeitungsgebühren:
- CHF 150.- für Weiterbildungskurse (WBK)
- CHF 250.- für MAS, DAS und CAS
Startdaten und Anmeldung
Start | Anmeldeschluss | Anmeldelink |
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13.04.2026 | 13.02.2026 | Anmeldung |