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Aufbau eines tragfähigen Netzwerkmanagements in der Region rechtes Limmattal

Auf einen Blick

Beschreibung

Die fünf Gemeinden des rechten Limmattals (Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Unterengstringen und Weiningen) möchten den Artikel §3 der Verordnung über die Pflegeversorgung des Kantons Zürich von 2010 umsetzen. Dieser Artikel verpflichtet die Gemeinden u.a. dazu, innerhalb ihres Versorgungskonzeptes auch die Nahtstellen zwischen ambulanter und stationärer Pflegeversorgung zu berücksichtigen.


Aus diesem Grund haben die fünf Gemeinden des rechten Limmattals das WIG – Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie beauftragt, mit den relevanten Anspruchsgruppen der Region die Zusammenarbeit an den Nahtstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung genauer unter die Lupe zu nehmen. Mögliche Probleme sollen ermittelt, priorisiert und gelöst werden, um die Zusammenarbeit zu verbessern.