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Fairness-Modelle für effiziente Abklärungsverfahren im Sozialversicherungsrecht

Auf einen Blick

Beschreibung

Das Bundesgericht hat mit Leitentscheid BGE 137 V 210 ff. das Abklärungsverfahren im Hinblick auf das Einholen von versicherungsexternen Gutachten erheblich umgestaltet, wobei insbesondere die Mitwirkungsrechte der Versicherten gestärkt wurden. Die von BGE 137 V 210 ff. initiierten Praxisänderungen sind in der Lehre intensiv und teilweise kontrovers diskutiert worden. Weitgehend Einigkeit besteht darüber, dass die strukturellen Mängel bei den Gutachterstellen, insbesondere den MEDAS, möglichst schnell behoben werden müssen, um deren Unabhängigkeit zu sichern. Umstritten ist hingegen, ob der Ausbau der Mitwirkungsrechte nicht zu einem unnötig formalisierten, komplizierten und langwierigen Beweisverfahren führt. Die Angleichung an den VwVG-Standard, der auf Einzel- und nicht auf Massenverfahren ausgerichtet ist, verschiebt das Gewicht zwischen dem Gebot an ein einfaches und rasches Verfahren sowie den zu gewährleistenden Mitwirkungsrechten der Versicherten erheblich zugunsten Letzterer. Welches Verhältnis im Rahmen des Abklärungsverfahrens anzustreben ist, stellt eine schwierig zu beantwortende Frage dar, die hauptsächlich im Spannungsfeld zwischen Effizienz (Gebot an ein einfaches und rasches Verfahren) und Fairness (Gewährleistung von Mitwirkungsrechten) zu verorten ist. Im Allgemeinen sind – im Rahmen der Verfassungsordnung sowie der EMRK – verschiedene Modelle denkbar, um ein vernünftiges Verhältnis zwischen den Mitwirkungsrechten im Verwaltungsverfahren und dem Ziel eines einfachen und raschen Verfahrens zu verwirklichen. Es fehlen allerdings verlässliche Angaben über die Dauer der einzelnen Phasen des Abklärungsverfahrens und deren Einflussfaktoren. Entsprechend beruht die Beantwortung der Frage, ob der von BGE 137 V 210 ff. begründete Verfahrensstandard das Abklärungsverfahren unnötig verkompliziert, in die Länge zieht und zu einer eigentlichen „Verfügungsflut“ führt, weitgehend auf „Alltagstheorien“ und nicht auf empirisch gesichertem Wissen. Das vorliegende Forschungsvorhaben will deshalb in einem ersten Teil mittels einer empirischen Untersuchung verlässliche Angaben über die Dauer der einzelnen Phasen des Abklärungsverfahrens im Sozialversicherungsrecht und deren Einflussfaktoren wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Art der Krankheit, Krankheitsverlauf, Herkunft oder Gewährleistung von Mitwirkungsrechten gewinnen. Auf der Grundlage dieser empirischen Analyse sind in einem zweiten Teil die bisher entwickelten Verfahren kritisch zu hinterfragen und es sind mögliche Regelungsmodelle de lege lata und de lege ferenda vorzuschlagen, um die an sich gegenläufigen Anliegen der Effizienz und Fairness in Übereinstimmung zu bringen.

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