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Ausfinanzierung von Pensionskassen unter HRM2

Auf einen Blick

Beschreibung

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2011 das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmungen zur Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften auf den 1. Januar 2012 festgelegt. Die Einrichtungen sollen zudem bis Ende 2014 rechtlich, organisatorisch und finanziell aus der Verwaltungsstruktur herausgelöst werden.Im Rahmen dieser Gesetzesbestimmungen beschäftigen sich zur Zeit verschiedene Kantone mit der Ausfinanzierung ihrer Pensionskassen und der damit verbundenen buchhalterischen Abbildung unter HRM, HRM2 oder IPSAS. Aufgrund fehlender Empfehlungen (z.B. unter HRM2)wurde das Institut für Verwaltungs-Management der ZHAW beauftragt, verschiedene von Seiten der Kantone ausgearbeitete Varianten auf deren HRM2-Konformität zu beurteilen, sowie die sich daraus ergebenden Fragestellungen im Rahmen eines Gutachtens zu beantworten.