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Bedarfsanalyse Budgetberatung Thurgau (BENEFO-Stiftung)

Nachweis zur Aufrechterhaltung der Budgetberatung Thurgau: Analysen, Empfehlungen, Massnahmen

Gutachten/Forschungsbericht

Auf einen Blick

Beschreibung

Management Summary

Das Zentrum für Kulturmanagement der ZHAW School of Management & Law wurde von der Budgetberatung Thurgau beauftragt, eine Bedarfsanalyse als Nachweis zur Aufrechterhaltung der Beratungsfachstelle durchzuführen.


Grund der Analyse ist die aktuell unbefriedigende finanzielle Situation, die eine Vollkosten-Finanzierung des laufenden Betriebs verunmöglicht. Die steigende Nachfrage nach Budgetberatungen überschreitet die Kapazitäten des 25 % Stellenpensums bei weitem. So können jährlich mindestens 50 Beratungsanfragen nicht bearbeitet werden. Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit finden in bescheidenem Rahmen und nur aufgrund des grossen freiwilligen Engagements der Mitarbeitenden statt, so auch die 4-tägige obligatorische Weiterbildung der Beraterin bei der Budgetberatung Schweiz.


Trotz jährlichen Defiziten der Beratungsstelle hat der Stiftungsrat der Trägerstiftung BENEFO entschieden, dass Ressort Budgetberatung gemäss Strategie weiterzuführen. Gewünscht wurde eine Analyse, welche den Bedarf der Fachstelle bzw. der entsprechenden Beratungsangebote prüft. Der erfolgte Nachweis eines deutlichen Mehrbedarfs sowie einer erwünschten Ausweitung des Beratungs- und Präventionsangebote der Budgetberatung Thurgau bildet eine relevante Grundlage für die Aushandlung einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau sowie darüber hinaus die Mobilisierung zusätzlicher Drittmittel.


Mittels Dokumentenanalyse, Interviews mit Mitarbeitenden sowie schriftlichen Befragungen von relevanten Anspruchsgruppen aus dem Sozialbereich wurde eine Analyse der aktuellen Situation vorgenommen. Eruiert wurden Aufgaben- und Leistungsprofil (Ist- bzw. Soll-Zustand), Kompetenz- und Anforderungsprofil (Ist-Zustand) sowie das aktuelle Ressourcen- und Qualifikationsprofil (Ist-Zustand) der Budgetberatungsfachstelle. Auf dieser Basis wurde das Potenzialprofil (Anvisierter Soll-Zustand) ermittelt, welches die aktuellen organisationsinternen Stärken und Schwächen der Organisation offenlegt sowie umweltbedingte Chancen und Risiken prognostiziert. Daraus wurden in einem weiteren Schritt zukünftige Entwicklungsstrategien, Massnahmen und Empfehlungen für die Budgetberatung Thurgau abgeleitet.


Organisation, Angebots- und Tätigkeitsprofil: Die Budgetberatung Thurgau ist eines von 4 Ressorts der BENEFO-STIFTUNG. Sie beschäftigt eine Budgetberaterin im 25 % Stellenpensum. Ressortverantwortliche ist die Präsidentin des Thurgauischen Katholischen Frauenbunds. Die Budgetberatung Thurgau ist die einzige von der Budgetberatung Schweiz anerkannte Fachstelle im Kanton Thurgau, womit sie über ein Alleinstellungsmerkmal verfügt.


Das Angebot besteht in der Erstellung von Budgets, Bedarfsrechnungen sowie der Konfliktlösung für verschiedene Zielkunden. Schwerpunkte der Tätigkeit liegen in der Schuldenberatung und einer Förderung des bewussten Umgangs mit Kost- und Lehrgeld, Doppelverdienst oder Lohneinbussen. Daneben werden präventive Sensibilisierungsprojekte zum Thema Verschuldung in Thurgauer Schulen durchgeführt. Die Beratung von Klienten erfolgt persönlich und telefonisch gemäss Richtlinien der Budgetberatung Schweiz. Ein persönliches Beratungsgespräch dauert in der Regel ca. 1.5 Stunden. Kernaufgaben der Budgetberaterin sind die Beratungsarbeit, Administration, Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit sowie die interne Zusammenarbeit innerhalb der BENEFO-STIFTUNG. Die Anforderung an die Stelle besteht in der Beratung der Thurgauer Bevölkerung im Bereich der Haushaltsfinanzen, wobei die Budgetberatung ihre Dienstleistungen entsprechend der Hilfe zur Selbsthilfe gestaltet und die jeweilige Werthaltung der Ratsuchenden berücksichtigt. Zielkunden der Budgetberatung sind im Wesentlichen Familien und Paare, Alleinstehende, Konkubinatspaare, Personen in Trennung oder Scheidung, Alleinerziehende, Jugendliche, Lehrlinge, Studenten, Pensionäre, Verschuldete und Arbeitslose.


Stakeholder: Als wichtige Anspruchsgruppen der Budgetberatung gelten neben Zielkunden und Kapitalgebern der öffentlichen Hand insbesondere die kantonalen Ämter wie Sozial-, Steuer- und Betreibungsämter, Advokaturen, Arztpraxen, Kranken- und Arbeitslosenkassen sowie Familienberatungsstellen. Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit folgenden Partnern: Budgetberatung Schweiz, Caritas Thurgau, Stiftung Zukunft Thurgau, Infostelle Frau+Arbeit Weinfelden, Generalsekretariat Pflegekinder- und Heimaufsicht des Kantons Thurgau.




Innerhalb der Expertenbefragungen wurden insbesondere folgende Leistungen und Kompetenzen der Budgetbe-ratungsstelle als Stärken hervorgehoben: Fachkompetenz gepaart mit Empathie, Praxisnähe und Realismus, gutes Preis-/Leistungsverhältnis, konkurrenzloses, andere kantonale Fachstellen unterstützendes, entlastendes, neutrales und unabhängiges Präventionsangebot. Bemängelt wurden insbesondere eine fehlende kontinuierliche Budgetbegleitung sowie mangelnde offensive Bewerbung des Angebots in der breiten Öffentlichkeit.


Zielkunden: Die Budgetberatung verzeichnete im Jahr 2012 317 telefonische Beratungen, von denen rund 47 % in einem persönlichen Beratungsgespräch mündeten. Die Dienstleistung wurde grösstenteils von weiblichen Personen, Familien/Paaren, Verschuldeten und Personen in Trennung oder Scheidung in Anspruch genommen. Die Nachfrage von Doppelverdienenden verdoppelte sich um knapp 50 %. Grundsätzlich lassen die Zahlen eine zunehmende Komplexität der Fallsituationen vermuten. Zielkunden stammen vorwiegend aus den Thurgauer Bezirken Frauenfeld, Weinfelden und Münchwilen. Der Bezirk Kreuzlingen ist mit einer Zunahme von knapp 90 % der Zielkunden durch die vermehrte Inanspruchnahme persönlicher Beratungen übermässig stark gewachsen.


Personelle und finanzielle Ressourcen: Der personelle Stundenaufwand der Budgetberatung beläuft sich auf durchschnittlich rund 700 Stunden jährlich. Darin eingeschlossen sind die ehrenamtliche Tätigkeit der Ressortverantwortlichen sowie Supportleistungen durch das Stiftungssekretariat. Der Stundenlohn der Budgetberaterin liegt mit CHF 43.- nur um CHF 8.- höher als das Sekretariatsgehalt. Die durchschnittlichen Werte der Beratungspreise für persönliche Beratungen pro Fall lagen im Jahr 2012 bei rund CHF 50.-, die Werte für telefonische Beratungsleistungen bei CHF 23.-. Die geschätzten durchschnittlichen Ausgaben pro Fall gemessen am effektiven Personalaufwand betrugen CHF 130.- für eine persönliche Beratung. Die Zahlen entsprechen einem durchschnittlichen Verlust von -CHF 80.- pro Fall und einem Personalaufwand von jährlich rund CHF -12'000.-.


Die Jahresrechnungen 2009-2012 zeigen abnehmende Tendenzen im Gesamtaufwand und eine Erhöhung des Gewinns um +47 %. Mit einem durchschnittlichen Wert von CHF 20'000.- verhielt sich der Lohnaufwand der Budgetberaterin über die Jahre weitestgehend konstant, bei gleichzeitiger Reduktion der Aufwände für Pensionskasse und Weiterbildung. Die Einnahmen aus Beratungen stiegen im 2012 auf +17.8 %.  Die Fremdeinnahmen seitens Kanton (CHF 10'000.-) und Thurgauer Gemeinden (durchschnittlich CHF 14'700.-) blieben gleich. Auf Gemeindeebene steuerten die Bezirke Weinfelden und Frauenfeld insgesamt 57 % der Beiträge bei.


Empfehlungen: Auf Basis der Potenzial-Analyse wird eine schrittweise Implementierung kurzfristiger, mittelfristiger und langfristiger Strategien und Massnahmen für die Organisationsoptimierung empfohlen:


Kurzfristig: Die Budgetberatung entwickelt massgeschneiderte Präventionsangebote für Thurgauer Firmen und Schulen und beugt einer möglichen Schuldenberatungs-Konkurrenz durch gemeinsame Marketing- und Kommunikationsaktionen mit der Caritas vor. Sie eignet sich fundierte Fachkompetenzen im Bereich Fundraising, Sponsoring und Drittmittelakquise an und vertieft die Zusammenarbeit mit der Budgetberatung Schweiz. Darüber hinaus führt sie in regelmässigen Abständen Zielkunden-Erhebungen durch.


Mittelfristig: Die Budgetberatung erwirkt eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Thurgau verbunden mit einer Aufstockung des Stellenpensums der Budgetberaterin auf 50 %. Sie baut das Präventionsangebot in stark wachsenden Zielmärkten im Bereich Schulden-, Spielsucht- und Konsumsuchtprävention aus und kooperiert mit öffentlichen Ämtern und anderen Partnern. Die Budgetberatung erarbeitet ein Marketing- und Kommunikations-konzept und verstärkt die Vermarktung des Beratungsangebots in entsprechenden Zielmärkten. Sie betreibt proaktive Sponsoring-Akquise und engagiert sich in fachübergreifenden Kooperationsprojekten.


Langfristig: Die Budgetberatung informiert Kanton und Gemeinden über die Bedeutung akkuter Geldsorgen für Betroffene und sensibilisiert für die Problematik langfristiger Folgekosten für die Allgemeinheit. Sie verhandelt mit relevanten Thurgauer Gemeinden über jährlich wiederkehrende Subventionszahlungen. Überdies beantragt sie eine finanzielle Unterstützung aus dem Thurgauer Spielsuchtfonds für die Entwicklung zukunftsweisender Budgetberatungsprojekte für Spiel- und Konsumsüchtige. Im Hinblick auf die Möglichkeiten einer potenziellen Umstrukturierung prüft die Budgetberatung eine externe Übernahme oder Integration der Fachstelle in das strategische Portfolio der Perspektive Thurgau.


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