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Barrierefreies Studieren

Am Departement Angewandte Linguistik ermöglichen wir Studierenden mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit einen gleichberechtigten Zugang und selbstständige Teilhabe an einem Studium.

Studierende und Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischer Krankheit haben einen rechtlichen Anspruch auf eine unterschiedliche Behandlung, die zur Gleichstellung mit Personen ohne Behinderungen führt. Diese unterschiedliche Behandlung kann in Form des Nachteilsausgleichs (NTA) gewährt werden. Der Nachteilsausgleich gleicht also behinderungs- und krankheitsbedingte Nachteile aus, mit dem Ziel, ein chancengleiches Studium zu ermöglichen. Massnahmen des Nachteilsausgleichs können beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten sein oder darin bestehen, bestimmte Hilfsmittel oder Assistenzleistungen in Anspruch nehmen zu dürfen.

Beratungsstelle Nachteilsausgleich

Ihre Anlaufstelle

Sollten Sie unsicher sein, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Ihnen grundsätzlich besteht oder Sie sonstige Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: barrierefrei@zhaw.ch

Fristen

Beachten Sie, dass es Fristen pro Semester für das Einreichen des NTA-Antrages gibt. Für unser Departement Angewandte Linguistik gelten folgende Fristen:

  1. Frist für Aufnahmeprüfung oder Eignungsabklärung: Antrag muss bis zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der Studiengangleitung eingetroffen sein
  2. Frist fürs neue Semester: Antrag muss 4 Wochen vor Semesterbeginn bei der Studiengangleitung eingetroffen sein
  3. Frist für Modulendprüfungen des laufenden Semesters: Antrag muss bis zur 2. Selbststudiumswoche (Semesterwoche 10) bei der Studiengangleitung eingetroffen sein

Achtung: Diese Fristen beziehen sich immer auf den Antrag, welcher von der Beratungsstelle Nachteilsausgleich bei der entsprechenden Studiengangleitung an unserem Departement eingereicht wird und nicht auf die Einreichung Ihres Gesuchs bei der Beratungsstelle. Die Prüfung Ihres Gesuchs, die Beratung mit Ihnen und die Rücksprachen mit unserem Departement benötigen Zeit. Melden Sie sich daher so früh wie möglich und spätestens drei Wochen vor der oben angegebenen Frist bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich.

Nachteilsausgleich beantragen

Um einen Nachteilsausgleich zu beantragen, müssen Sie sich auf dieser Seite bei der Beratungsstelle Nachteilsausgleich der ZHAW anmelden. Dort finden Sie alle weiteren Informationen zu den Voraussetzungen, zu den Abläufen und zu den benötigten Bescheinigungen.

Reglement Nachteilsausgleich

Das Reglement Nachteilsausgleich regelt die Rechte und Pflichten, Abläufe und Zuständigkeiten.

Kontakte am Departement

Ihre Kontaktpersonen für departementsspezifische Fragen sind:

Für übergeordnete Fragen und die Beantragung des Antrages die Beratungsstelle Nachteilsausgleich zuständig ist: barrierefrei@zhaw.ch

Physische Hindernisfreiheit der Gebäude

Informationen zur Ausstattung der Gebäude SF, SI, SM finden Sie auf der Seite zur Hindernisfreiheit auf dem Campus St.-Georgen-Platz.