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Professionalisierung des Nachteilsausgleichs

Mit hochschulweit einheitlichen Prozessen beim Nachteilsausgleich (NTA) für Menschen mit Behinderung setzt die ZHAW einen wichtigen Baustein für chancengerechte Bildung um.

Menschen mit physischen oder psychischen Behinderungen stossen bei der Nutzung von Bildungsangeboten oftmals auf Hindernisse. Um ihrem Recht auf Bildung zu entsprechen, sind neben strukturellen und didaktischen Anpassungen auch individuelle Massnahmen wichtig, um die jeweiligen Nachteile auszugleichen. Beispiele dafür sind verlängerte Prüfungszeiten, das Verwenden von Hilfsmitteln oder das Absolvieren von Prüfungen in reizreduzierten Räumen. Seit Februar 2022 ist das neue Reglement Nachteilsausgleich der ZHAW in Kraft, welches hochschulweit einheitliche Prozesse und Rahmenbedingungen mit einem rechtskonformen Verfahren gewährleistet und somit zu einem chancengerechten Studium oder einer chancengerechten Weiterbildung beiträgt.

Zentralisierung und optimiertes Zusammenspiel

Bis Ende 2021 wurden Beratungen zum Nachteilsausgleich vom IAP Institut für Angewandte Psychologie oder von den Departementen selbst durchgeführt. Mit dem neuen Reglement fand eine Zentralisierung statt. Katja Dimitrakoudis von der Stabsstelle Diversity ist seit einem Jahr die erste Anlaufstelle für Studierende und Weiterbildungsinteressierte. Unterstützt wird sie von der Fachstelle «Hindernisfreies Studieren und Arbeiten» des Departements Gesundheit, welche weiterhin besteht. Katja Dimitrakoudis berät die Antragstellenden und steht im ständigen Austausch mit den neu geschaffenen NTA-Kontaktstellen in den Departementen und den Studiengangsleitungen, was das Zusammenspiel zwischen den involvierten Stellen wesentlich optimiert hat. Zudem wurden die Prozesse digitalisiert und die Studierenden können ihr Gesuch online einreichen. Von der Umstellung auf die neuen Prozesse im April bis Ende Jahr sind 213 Online-Gesuche eingereicht worden.