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Mittellos im reichen Zürich: Herr Golta, wie viel Not kann die wirtschaftliche Basishilfe lindern?

Seit der Pandemie können sich manche Migrantinnen und Migranten kaum mehr Essen oder eine Wohnung leisten. Durch ein Projekt des Zürcher Stadtrats Raphael Golta stehen ihnen nun 2 Millionen Franken zur Verfügung. Das stösst bei einigen Parteien auf Kritik.

Im Lockdown wurden an vielen Orten in der Schweiz kostenlose Lebensmittel abgegeben. (Bild: Alexandra Wey / Keystone)

Interview: Regula Freuler

sozial: Herr Golta, im Sommer startete das von Ihnen lancierte Pilotprojekt «Wirtschaftliche Basishilfe», das auf 18 Monate befristet ist: Die Stadt Zürich stellt 2 Millionen Franken Bargeld für Ausländerinnen und Ausländer zur Verfügung, die keinen oder keinen risikolosen Zugang zur Sozialhilfe haben. Wie weit reicht dieser Betrag?

Raphael Golta: Das können wir heute noch nicht sagen. Durch die Datenerhebung der ZHAW zu den kostenlosen Lebensmittelabgaben seit dem Lockdown kennen wir zwar die materiellen Sorgen und Bedürfnisse dieser Menschen, jedoch wissen wir nicht, wie viele es genau sind. Es ist Teil des Projekts, das herauszufinden und entsprechend zu reagieren.  

Monika Götzö: In der Stadt Zürich leben geschätzt 10 000 bis 14 000 Sans-Papiers, die keine Sozialhilfe beziehen dürfen. Dazu kommen Migrantinnen und Migranten mit einem B- oder C-Ausweis, die riskieren, ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Angesichts dieser grossen Zahl sind 2 Millionen Franken nicht viel, aber es ist ein guter Start. Es ist denkbar, dass viele Betroffene zunächst abwarten, um einschätzen zu können, ob sie rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben, wenn sie sich melden. Vor allem aber ist entscheidend, wie es mit der Pandemie und der Situation auf dem Arbeitsmarkt weitergehen wird.

«Es gibt ein Recht auf Unterstützung, und den Zugang müssen wir sicherstellen.»

Raphael Golta, Zürcher Stadtrat und Vorsteher des Sozialdepartements

Nur einmal grob gerechnet: Wenn man die 2 Millionen Franken auf 10 000 Sans-Papiers verteilt, sind das 200 Franken pro Person. Nimmt man weitere Anspruchsgruppen dazu, ist es noch weniger Geld pro Person. Wie viel Not lässt sich mit einem solchen Betrag wirklich lindern?

Raphael Golta: Die wirtschaftliche Basishilfe ist eine Überbrückungshilfe für akute Notsituationen. Die Höhe orientiert sich am Niveau der Asylvorsorge und liegt damit unter dem Sozialhilfeansatz. Das ist nicht viel Geld, kann im Einzelfall aber den Unterschied machen.  

Sans-Papiers leben oftmals zurückgezogen, um nicht aufzufallen. Wie erfahren sie vom Angebot der wirtschaftlichen Basishilfe?

Michael Herzig: Das wird über Netzwerke privater Hilfswerke funktionieren. Aber zunächst ist es keine Frage des Informiertseins, sondern des Vertrauens. Die Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen ist gross. Dazu kommt die Stigmatisierung, denn niemand ist gerne Bittsteller. Die Leute wollen arbeiten.

Raphael Golta: Hier gilt es zu unterscheiden. Die Stigmatisierung müssen wir gesamtgesellschaftlich angehen, sie ist ein Problem der Wahrnehmung. Beispielsweise ist es fragwürdig, wenn jemand keine Zusatzleistungen beziehen will, bloss weil das als stigmatisierend empfunden wird. Die wirtschaftliche Basishilfe hingegen ist für Menschen gedacht, die keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe haben. Das ist ein gesetzgeberisches Problem. Es gibt in diesem Land ein Recht auf Unterstützung in Notlagen, und den Zugang dazu müssen wir sicherstellen.

«Die Erwerbsarbeit ist die zentrale Überlebensstrategie der Sans-Papiers.»  

Monika Götzö, ZHAW-Dozentin und Leiterin des Instituts für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe.

Ihre Datenerhebung pandemiebedingter, kostenloser Mahlzeiten-, Lebensmittel- und Gutscheinabgaben in der Stadt Zürich durch öffentliche und private Institutionen lieferte die empirische Einschätzung aktueller und künftiger Bedarfe.

Wie wollen Sie das ermöglichen?

Raphael Golta: Jene Menschen, die eine berechtigte Angst davor haben, ihren Aufenthaltsstatus aufgrund von Sozialhilfebezug zu verlieren, müssen wir abholen. Dazu müssen wir eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenarbeiten. Sie kennen diese Menschen, ihnen vertrauen sie. Die wirtschaftliche Basishilfe soll hier für den Moment Teil der Lösung sein.

Michael Herzig: Was die Organisationen betrifft, so haben wir bei unserer Datenerhebung festgestellt, dass viele neue Akteurinnen und Akteure dazugekommen sind während des Lockdowns. Dadurch entstanden neue Verbindungen zu Armutsbetroffenen. Das sollte man in Zukunft nutzen. Stereotype und Ängste sind irrational, sie lassen sich nicht alleine mit Informationen abbauen, sondern es braucht solche persönlichen Kontakte.

Vertrauen ist wichtig, aber gibt es darüber hinaus auch eine gewisse Absicherung, keine negativen Konsequenzen fürchten zu müssen?

Raphael Golta: Die verschiedenen Organisationen, denen wir die Basishilfe zur Verfügung stellen, unterstehen nicht der Meldepflicht.

«Wieso muss man zehn Jahre Ausbeutung ertragen, um hier leben zu dürfen? Ich finde das unlogisch.»

Michael Herzig, ZHAW-Dozent 

Wie wird sichergestellt, dass sich niemand mehrfach Geld auszahlen lässt?

Raphael Golta: Die Organisationen ergreifen Massnahmen, um Doppelbezüge von wirtschaftlicher Basishilfe durch dieselbe Person zu verhindern. Zudem sind die Zuständigkeiten der Organisationen für die spezifische Zielgruppe klar definiert und abgegrenzt, und wo diese Abgrenzung nicht eindeutig möglich ist, erfolgt ein enger Austausch untereinander. Weiterhin bestätigen auch die betroffenen Personen per Selbstdeklaration, dass sie nicht bereits andere Leistungen – darunter auch die wirtschaftliche Basishilfe – beziehen.  

Monika Götzö: Die Gelder werden durch vier NGO verteilt, und jede Organisation ist für eine spezifische Gruppe von Adressatinnen und Adressaten zuständig. So ist die Caritas für Familien mit gültigem Aufenthaltsstatus zuständig, die SPAZ für Sans-Papiers, der Verein Solidara – vormals Stadtmission – für Sexarbeitende bei der Isla Victoria, der Verein Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich für Ausländerinnen und Ausländer mit gültigem Aufenthaltsstatus, hier jedoch Einzelpersonen und Paare im Unterschied zur Caritas, die sich um Familien kümmert. Die vier Organisationen kennen ihre Adressatinnen und Adressaten, daher wird ein Mehrfachbezug wohl recht schwierig werden.

Bei der Datenerhebung der ZHAW wurden neun Bezugsgruppen der Lebensmittelabgabe ausgemacht. Dazu gehörten auch Prostituierte. Nirgendwo in der Schweiz galt das Sexverbot so lange wie im Kanton Zürich. Warum?

Raphael Golta: Es war eine Entscheidung des Kantons. Klar war meines Erachtens, dass ein Verbot nicht zum Schutz der Prostituierten beigetragen hat.  

Michael Herzig: Ein landesweites Verbot zu Beginn der Pandemie war nachvollziehbar, man wusste zu wenig über das Virus. Aber dass man Monate später noch einmal Sexarbeit verbietet, war epidemiologisch kontraproduktiv. Die Unterstützung brach weg, aber das Geschäft ging weiter.

Im März hat das Stadtparlament einen Kredit über 4,6 Millionen Franken für ein dreijähriges Pilotprojekt gesprochen. Es soll Personen ohne Krankenkasse eine medizinische Unterstützung sichern. Warum ging das im Vergleich zur hitzig diskutierten Basishilfe so schlank durch?

Michael Herzig: Zynisch gesagt: Wer gesund ist, kann das Land wieder verlassen. Kranke können das nicht.  

Monika Götzö: Offenbar werden armutsbezogene Fragen anders eingestuft als gesundheitliche Fragen. Die Wertigkeit, die dahinter steht, lautet: Gesundheit kann passieren, Armut ist selbstverschuldet. Das finde ich problematisch. Unsere Studie zeigt, dass sich diese Menschen enorm bemühen, selbständig durchs Leben zu kommen. Meine Prognose lautet: Sobald sie sich wieder auf dem Arbeitsmarkt bewegen können, werden sie keine Gelder mehr beanspruchen. Die Erwerbsarbeit ist ihre zentrale Überlebensstrategie.  

Raphael Golta: Wie widersprüchlich eine solche Unterscheidung von gesundheitlicher und wirtschaftlicher Not im Akutfall ist, scheint manchen Menschen vielleicht gar nicht bewusst zu sein.  

Indem Sie die Corona-Notsituation heranziehen und dabei das Schweizer Migrationsrecht kritisieren, koppeln Sie die Basishilfe an eine Grundsatzdebatte – warum?

Raphael Golta: Die Koppelung liegt auf der Hand. Das Bundesrecht erschwert unseren Auftrag, Menschen in Not zu helfen.  

Laut Sans-Papiers-Organisationen hätten wir mit einer Regularisierung nicht diese Not. In Genf wurden bei der Opération Papyrus 2500 Sans-Papiers regularisiert. Dennoch sah man im Lockdown Menschenschlangen bei Essensabgaben.  

Raphael Golta: Es gibt keine umfassende Lösung für alle Aspekte der Prekarisierung. Die Regularisierung ist ein mögliches Mittel. Auch die City Card, eine Art städtische Identitätskarte, wäre ein Schritt in diese Richtung, selbst wenn sie nur ein Behelfsinstrument ist. Man muss es doch so sehen: Menschen, die seit einer bestimmten Weile hier leben, fünf oder zehn Jahre, die gehören irgendwann einfach dazu.

Die Aufenthaltsdauer ist immer wieder Gegenstand der Diskussion. Ab wann gehört jemand denn dazu?

Monika Götzö: Die meisten Sans-Papiers, mit denen wir gesprochen haben, leben seit längerer Zeit hier, manche schon seit 20, 30 Jahren. Sie arbeiten. Ihre Familien ziehen sie in den seltensten Fällen nach – so viel zur immer wieder geäusserten Befürchtung, dass Projekte wie die wirtschaftliche Basishilfe eine Sogwirkung entfalten würden. Auch in Genf hat man bei der Evaluation der Opération Papyrus keine Sogwirkung feststellen können. Die Zahlen dort sind stabil, sie sind mit der Situation am Arbeitsmarkt verknüpft.  

Michael Herzig: Die Festlegung einer Aufenthaltsdauer geht eigentlich an der Realität vorbei. Man kann sich in diesem Land nichts ersitzen, man kann es sich nur erarbeiten. Schätzungsweise 75 000 bis 100 000 Sans-Papiers leben in der Schweiz. Sie sind ein wichtiger Faktor in der Volkswirtschaft. Wieso muss man zehn Jahre Ausbeutung ertragen, um hier leben zu dürfen? Das finde ich unlogisch.  

Raphael Golta: Ich sehe die Festlegung einer gewissen Anzahl Jahre nicht nur negativ. Für die Betroffenen bringt das durchaus eine Entlastung, wenn sie wissen, dass sie nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer auf der sicheren Seite sind. Egal, ob das nun zehn oder 15 Jahre sind.  

Zur vorhin erwähnten City Card: In Biel hat sich die Regierung dieses Jahr vorerst gegen eine solche städtische Identitätskarte ausgesprochen. Auch in Zürich regt sich eine so starke Opposition, dass eine Regularisierung nicht durchsetzbar scheint. Warum klappte es in Genf?

Monika Götzö: Der Röstigraben spielt eine grosse Rolle, das merkt man oft bei sozialpolitischen Fragen.

Michael Herzig: Jene Städte, die bei der City Card zögern, müssen bedenken: Wenn sie jetzt nichts unternehmen, verlieren die Menschen die Wohnung. Und das Obdach, das wissen wir von den Befragungen, hat oberste Priorität. Es ist das Letzte, das sie aufgeben.

Der Bundesrat hat Ende 2020 eine kollektive Regularisierung der Sans-Papiers abgelehnt. Wird sich das auf die anstehende Behandlung der City Card im Zürcher Gemeinderat auswirken?

Raphael Golta: Es ist klar, dass es auf Bundesebene nicht so schnell gehen wird. Darum ist es wichtig, dass wir auf kommunaler Ebene schon etwas bewegen. Allein schon aus föderalistischen Gründen müssen wir uns für unseren Spielraum wehren, zumal wir letztlich dafür zuständig sind, Armut zu vermeiden. Und trotz allem halten wir uns mit unseren Massnahmen an die geltenden Gesetze