OKP-Zulassung zur ambulanten Leistungserbringung
Mittwoch, 18. Oktober 2023 / 13.00 – 18.30 Uhr
Seit 1. Juli 2021 gilt der neue Art. 55a KVG zur Beschränkung der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich Leistungen erbringen. Gemäss Übergangsbestimmung sind die kantonalen Regelungen zur Zulassungsbeschränkung bis zum 1. Juli 2023 anzupassen. Zudem wurde auf den 1. Januar 2022 hin das Recht der Zulassung zur ambulanten Leistungserbringung zur OKP totalrevidiert.
Die Veranstaltung beleuchtet das neue Zulassungsrecht und analysiert die kantonale Umsetzung aus rechtlicher Sicht und aus der Perspektive der Behörden und der betroffenen Ärzteschaft.
Organisation
Veranstaltungsort
Paulus Akademie
Pfingstweidstrasse 28
8005 Zürich
Kosten
CHF 250.- inkl. Apéro