Non Discrimination
Plattform für Gleichstellungs- und Diskriminierungsschutzrecht
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(Art. 8 der Eidgenössischen Bundesverfassung)
Die Auseinandersetzung mit Gleichstellungs- und Diskriminierungsschutzrecht bildet in unserem Zentrum für Unternehmensrecht ein wichtiges Tätigkeitsfeld. Besondere Aufmerksamkeit wird den Gleichbehandlungsnormen des Rechts der Europäischen Union gewidmet. Diese Normen werden für die Schweiz durch die Annäherung an die Europäische Union immer wichtiger. Die rechtliche Perspektive wird dabei mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Konzepten des Diversity-Managements ergänzt.
Forschung und Beratung
Forschung im Bereich des Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsrechts
Wir bearbeiten rechtliche und rechtspolitische Fragestellungen im Bereich des Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsrechts im weitesten Sinne.
Ausgangspunkt unserer Tätigkeit bildet Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung: Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Mit Art. 8 Abs. 2 BV hat die Schweiz den Diskriminierungskriterienkatalog nachvollzogen, wie er in zahlreichen völkerrechtlichen Menschenrechtsabkommen verankert ist.
Diskriminierungs- und Gleichbehandlungsrecht verstehen wir einerseits als eigenständige und in der Schweiz noch wenig entwickelte rechtliche Disziplin und andererseits als Querschnittsmaterie zu sämtlichen Rechtsgebieten. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der zunehmend wichtiger werdenden Diskriminierungsrechtsentwicklung in der Europäischen Union.
Unsere Forschungsprojekte finanzieren wir durch Mittel des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung oder anderer öffentlicher Förderinstituten. Wir bearbeiten auch Fragen im Auftrag der Politik und Verwaltung oder für private Auftraggeber.
Beratung im Bereich des Gleichbehandlungs- und Diskriminierungsrechts
Wir unterstützen Unternehmen, Verwaltung und Politik bei der Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Umsetzung von Diskriminierungsschutz, Gleichbehandlung und Diversity.
Völker- und Verfassungsrecht verpflichten sämtliche Staatsebenen und staatlichen Akteure zu einem wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Auch Unternehmen sind im Rahmen der Corporate Social Responsibility verantwortlich, ihren Beitrag zum Diskriminierungsschutz zu leisten.
Gleichbehandlung ist ein wichtiges Thema für Betriebe und Verwaltungen und umfasst weit mehr als Lohngleichheit. Die Gleichbehandlungspflicht lässt sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ableiten.
Die Vielfalt im Unternehmen zu fördern, kann ein Erfolgsfaktor sein. Bei der Umsetzung von Diversity-Strategien ist es ratsam, die gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben mit Hilfe von juristischen Fachpersonen zu ermitteln.
Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterbreiten Ihnen ein individuelles, auf Ihre besonderen Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Beratung zu Diversity und Recht
Diversity Now! - Legal Framework.
Mit Diversity Now! bieten wir Ihnen ein spezielles Beratungsangebot im Bereich Diversity und Recht: Individuelle Lösungen für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Verwaltungen.
Zu den Beratungsangeboten Diversity Now!
Tagungen und Weiterbildung
Weiterbildung
Insbesondere im Bereich der Beschäftigung kommt der Thematik des Diskriminierungsschutzes und der Gleichstellung wachsende Bedeutung zu. Entsprechend besteht auch ein Bedarf an Fachkräften, die in diesem Bereich auf spezifische Kenntnisse zurückgreifen können. Unsere Weiterbildungsangebote haben sowohl theoretische Grundlagen als auch Möglichkeiten der praktischen Umsetzung zum Inhalt.
Links zu Weiterbildungen
* = Kurs wird vom Zentrum für Unternehmensrecht angeboten
** = Kurs wird von einer anderen Abteilung der ZHAW angeboten
News
Public Roundtable: (Feminist) identity politics today - potentials and dilemmas 9. November 2018 in Bern
Die Schweizerische Gesellschaft für Geschlechterforschung SGGF organisiert am Abend vom 9. November 2018 an der Universität Bern einen Public Roundtable zum Thema (feministische) Identitätspolitik heute. Die Veranstaltung wird in Englisch durchgeführt. Am Roundtable wird Tarek Naguib vom Zentrum für Sozialrecht vertreten sein.
Weitere Informationen unter www.genregeschlecht.ch
Lückenhafte Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich
Die ZHAW-Studie im Auftrag der Behindertenkonferenz Zürich (BKZ) liegt seit anfangs September 2018 vor. Sie zeigt auf, dass die Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich bis heute nur lückenhaft erfolgt ist.
Weitere Informationen zur Studie
Die Untersuchung wurde von folgenden Forscherinnen und Forschern der ZHAW durchgeführt:
Tarek Naguib, Zentrum für Unternehmensrecht, School of Management and Law
Sylvie Johner-Kobi, Institut für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe, ZHAW Soziale Arbeit
Fiona Gisler, Institut für Sozialmanagement, ZHAW Soziale Arbeit