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Seminar Datenschutz im Gesundheitswesen

Inhalt

Im Gesundheitswesen gehört der Umgang mit sensiblen Daten zum Alltag. Gesundheitsdaten sind überdies durch das medizinische Berufsgeheimnis besonders geschützt. Wie ist der Datenschutz hier, insbesondere in Zukunft nach dem revidierten Datenschutzgesetz zu gewährleisten? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Daten weiterhin erhoben, bearbeitet oder Dritten bekannt gegeben werden, mit welchen Veränderungen ist zu rechnen und was gilt es im Umgang mit den Daten neu zusätzlich zu beachten?

In diesem Seminar erfahren die Teilnehmenden, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Datenbearbeitung im Gesundheitswesen gestellt werden und wo Herausforderungen mit den Regelungen nach dem revidierten Gesetzestext lauern.

Das Seminar vertieft die Kenntnisse anhand von Beispielen und Fällen aus dem täglichen Wirkungskreis der Mitarbeitenden von Spitälern, Altersheimen und Pflegeinstitutionen.

Durchführung

11. April 2024

Zeit / Ort

08.45 – 17.00 Uhr

8400 Winterthur

Zielpublikum

Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachpersonen, Verwaltungskader und Mitarbeitende von Spitälern, Heimen und weiteren Institutionen des Gesundheitswesens, Rechtsabteilungen und IT-Verantwortliche.

Lernziele

Methoden

Inputreferate und Gruppenarbeiten.

Seminarleiterin

lic. iur. Judith Naef (Rechtsanwältin, BWL ZS)

Teilnahmegebühr

CHF 380.-

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