Studium organisieren im Master in Umwelt und Natürliche Ressourcen
Planung
Studiengebühren und Finanzierung
Die Gesamtkosten eines Studiums setzen sich aus den Gebühren, den unterschiedlichen Aufwendungen für Schulmaterial, Exkursionen etc. sowie den individuellen Kosten für den Lebensunterhalt zusammen.
Die Studierenden erhalten die Aufforderung zur Bezahlung der Semestergebühren per E-Mail. Die Aufrechterhaltung der Immatrikulation erfolgt durch Bezahlung der Semesterrechnung. Die Bezahlung ist aktuell per Kreditkarte oder PostFinance Card möglich. Sobald die Semestergebühren bezahlt sind, ist die Semesterbestätigung verfügbar.
Kostenübersicht
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Gebühr für Einschreibung zum Aufnahmeverfahren | einmalig | CHF 100.– |
Gebühr für die Einschreibung in die Bachelor- und Masterstudiengänge [1] | einmalig | CHF 100.– |
Studiengebühr für das Bachelor- und Masterstudium [2] | pro Semester | CHF 720.– |
Semesterpauschale für beurlaubte Studierende [3] | pro Semester | CHF 300.– |
Zusätzliche Studiengebühr für alle Studierenden ohne Schweizer Wohnsitz [4] | pro Semester | CHF 500.– |
Mitgliederbeitrag Akademischer Sportverband Zürich (ASVZ) | pro Semester | CHF 30.– |
Mitgliederbeitrag Verein Alias – Studierende der ZHAW | pro Semester | CHF 12.– |
[1] Wer sich nach einem erfolgreich absolvierten Aufnahmeverfahren auf den nächstmöglichen Termin für den Studiengang einschreibt, zahlt keine Gebühr für die Einschreibung.
[2] Gemäss §4 Verordnung über die Studiengebühren
[3] Beurlaubte Studierende sind gemäss § 25 Abs. 5 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW von der Studiengebühr befreit. Sie bezahlen für E-Mail-Account, Campuscard, Benützung Bibliothek und allg. Administration eine Semesterpauschale von CHF 300.– gemäss Reglement Gebühren und Kostenbeiträge. Diese Semesterpauschale wird auch bei Studierenden erhoben, die in den Bachelorstudiengängen des Departements Gesundheit das Zusatzmodul C besuchen, sowie bei Studierenden mit verzögertem Abschluss.
[4] Studierende aus dem Ausland, die keinen Schweizer Pass besitzen und welche für das Studium in die Schweiz kommen, besitzen gemäss Schweizer Recht keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 23 ZGB). Sie bezahlen während der gesamten Studiendauer ergänzend zur ordentlichen Studiengebühr die zusätzliche Studiengebühr von CHF 500.– (unabhängig davon, ob der zivilrechtliche Wohnsitz nach Studienbeginn in die Schweiz verlegt wird). Ein zivilrechtlicher Wohnsitz besteht nicht, wenn die Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums/Ausbildung ausgestellt wurde. Siehe Merkblatt für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland
Zusätzliche Kosten
Beschreibung | Häufigkeit | Kosten |
---|---|---|
Softwarepauschale | pro Semester | CHF 25.- |
eigener PC/Notebook | individuell | |
Kanzleigebühren (Kopien und Beglaubigungen von Zeugnissenund Abschlussdokumenten, zusätzliche Studienbestätigung) | pro Dokument | CHF 30.- |
Ersatz Campus Karte | CHF 50.- |
Finanzierung des Studiums / Stipendien
- Ausländische Regierungsstipendien
- Gesuch Erlass von Studiengebühren (PDF 92,3 KB)
- Merkblatt Finanzierung des Studiums
- Stipendien: Verzeichnis Stiftungen
- Stipendium Hirschmann-Stiftung (Master-Studierende) (PDF 38,0 KB)
- Bourse Fondation Hirschmann (étudiants en master) (PDF 36,8 KB)
- Stipendien Kanton Zürich
- Stipendien Kanton Aargau
- Stipendien Kanton St. Gallen
- Stipendien Kanton Schwyz
- Stipendien Kanton Zug
- Stipendien Kanton Basel Land
- www.ausbildungsbeitraege.ch