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Weisung 2019/2 des BLV: Vorgehen bei Rückständen im Bio-Bereich

Die Weisung dient als gemeinsame Grundlage für das Vorgehen der Zertifizierungsstellen und zuständigen Behörden beim Fund von Rückständen auf Erzeugnissen gemäss Art. 1 der Bio-Verordnung. Für Zertifizierungsstellen ergänzt sie die Weisung an die Zertifizierungsstellen zur jährlichen Berichterstattung und zur Meldepflicht (Weisung zur Meldepflicht).

Die Weisung zielt darauf ab, im Einzelfall die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die biologische Produktion und der lebens- und futtermittelrechtlichen Bestimmungen, sowie die Gewährleistung des lebensmittelrechtlichen Täuschungsschutzes sicherzustellen. Das Dokument regelt das Vorgehen bei Rückständen von Pflanzen- und Vorratsschutzmitteln. Bei Pestizidrückständen aus anderen Anwendungen (z.B. Biozide) und bei Rückständen oder Verunreinigungen mit anderen Kontaminanten kann es als Orientierungshilfe beigezogen werden.

BLV - Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen