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«VITAL 3.0»: Neue und aktualisierte Vorschläge für Referenzdosen von Lebensmittelallergenen

Für Menschen, die an Allergien gegen bestimmte Lebensmittel leiden, ist eine sachgerechte Lebensmittelkennzeichnung einschließlich der Nennung im Lebensmittel enthaltener allergener Inhaltsstoffe von großer Bedeutung. Die Hersteller sind nach EU-Recht dazu verpflichtet, die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, im Zutatenverzeichnis von verpackten Lebensmitteln zu benennen. Im Gegensatz dazu bestehen für unbeabsichtigt in das fertige Lebensmittel geratene Spuren dieser allergenen Stoffe keine verbindlichen Regelungen für die Kennzeichnung in der EU.

Dies führt häufig zu freiwilligen, vorsorglichen Angaben der Hersteller auf dem Lebensmitteletikett, wie z. B. «Kann Spuren von X enthalten» oder «Kann X enthalten». Für Personen, die von Allergien betroffen sind, können derartige vorsorgliche Angaben einerseits zu unnötigen Einschränkungen in der Lebensmittelauswahl führen, da letztlich offenbleibt, ob tatsächlich bestimmte Allergene in bedeutsamer Menge im fertigen Lebensmittel enthalten sind. Auf der anderen Seite ist bei Lebensmitteln ohne vorsorgliche Kennzeichnung nicht auszuschließen, dass unbeabsichtigterweise trotzdem problematische Allergenmengen in das Endprodukt gelangt sind.

Mit  Blick auf die derzeit unterschiedliche Handhabung einer lediglich freiwilligen Kennzeichnung möglicher Spuren von Allergenen wird die Frage diskutiert, ob nicht die Festlegung sogenannter Schwellenwerte für allergene Stoffe den Verbraucherschutz für betroffene Personen spürbar verbessern könnte. Ziel wäre dabei, dass bei Überschreitung dieser Schwellenwerte eine noch festzulegende Kennzeichnung der Produkte obligatorisch zu erfolgen hätte. Andererseits könnte in der Konsequenz bei Lebensmittelprodukten, in welchen die Schwellenwerte für unbeabsichtigt enthaltene Allergene nicht überschritten werden, auf rein vorsorglich gemeinte allgemeine Allergenhinweise einheitlich verzichtet werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Festsetzung derartiger Schwellenwerte ist die möglichst genaue Kenntnis über kritische Allergenmengen – vorliegend Referenzdosen genannt. Die bereits in der Vergangenheit veröffentlichten Vorschläge zu Referenzdosen wurden aktuell unter Verwendung von Daten aus klinischen Studien und mathematischen Berechnungen für die wichtigsten Allergene von einem Expertengremium aktualisiert und ergänzt (VITAL Scientific Expert Panel, VSEP). Mit den Werten soll der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand möglichst genau bzw. realistisch dargestellt werden, ab welchen Allergenmengen bei von Allergien betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Verzehr mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit mit allergischen Reaktionen zu rechnen wäre. Weitere Aktualisierungen der Daten und Ableitungsmethoden bieten prinzipiell die Möglichkeit, dass die Werte in Zukunft noch weiterentwickelt und präzisiert werden können.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme Nr. 015/2020 des BfR vom 9. März 2020, pdf)