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Verschiebung der neuen EU-Öko-Verordnung

Am 13.11.2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die «Verordnung (EU) 2020/1693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. November 2020» veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung wird der Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2018/848 sowie bestimmte andere in der Verordnung angegebene Daten um ein Jahr verschoben. Der neue Geltungsbeginn der EU-Öko-Verordnung ist nunmehr der 01.01.2022. Grund für die Verschiebung sind die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie, die laut Erwägungsgrund 10 der Änderungsverordnung zu aussergewöhnlichen Umständen in der ökologischen/biologischen Produktion geführt hat.

KWG Rechtsanwälte

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2020/1693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. November 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich ihres Geltungsbeginns und bestimmter anderer in der genannten Verordnung angegebener Daten)