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Update zur Verkehrsfähigkeit von Cannabidiol (CBD)-Produkten

Produkte mit Hanfextrakt oder CBD-Isolate sind als neuartige Lebensmittel ohne Zulassung weiter nicht verkehrsfähig. Der Europäische Gerichtshof schliesst aber Einstufung als Betäubungsmittel aus.

Bei der Begutachtung von zum oralen Verzehr bestimmten Cannabidiol-Produkten (z. B. CBD-Öle, CBD-Kapseln oder sonstige Produkte mit Hanfextrakten) bestand in der Vergangenheit der Konsens, diese als Lebensmittel einzustufen, sofern eine arzneiliche Zweckbestimmung oder pharmakologische Aktivität ausgeschlossen werden kann.

Ende Juli 2020 wurde bekanntgegeben, dass die EU-Kommission eine Änderung dieser Einstufung prüfe. Die Kommission hat dabei untersucht, ob CBD, welches aus den blühenden und fruchttragenden Spitzen der Hanfpflanze extrahiert wird, als ein Betäubungsmittel betrachtet werden sollte, das unter das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Betäubungsmittel von 1961 fällt . Diese Einschätzung beruhe auf der Tatsache, dass «Extrakte und Tinkturen»" von Cannabis in Anhang I des Einheits-Übereinkommens aufgeführt sind, und diese Einstufung sei unabhängig vom THC-Gehalt der betreffenden Produkte. Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe im Sinne des Einheits-Übereinkommens gehören nach Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nicht zu den Lebensmitteln.

Zwischenzeitlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings festgestellt, dass es sich bei CBD nicht um einen Suchtstoff im Sinne des Einheits-Übereinkommens handele . Nach Prüfung des Urteils und den eingegangenen Stellungnahmen der Produzenten von CBD-Produkten ist die EU-Kommission am 3.12.2020 zu dem Schluss gekommen, dass Cannabidiol als Lebensmittel eingestuft werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Einstufung nicht bedeutet, dass cannabidiolhaltige Hanfextrakte, Cannabidiol-Isolate wie auch synthetisch gewonnenes Cannabidiol damit als Lebensmittel verkehrsfähig sind. Derartige Produkte werden weiterhin als neuartige Lebensmittel im Sinne der Novel Food Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 eingestuft, die vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung benötigen. Bislang wurde diese noch nicht erteilt. Die EU Kommission hat bekanntgegeben, dass sie nun die Prüfung der Zulassungsverträge für CBD-Produkte als neuartige Lebensmittel wieder aufnehme.

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Siehe dazu auch: EU-Kommission - Vertretung in Deutschland: Cannabidiol-Produkte können als Lebensmittel eingestuft werden sowie  Pressemitteilung  15.12.2020 BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)