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Transparenz bei der Schlachtmethode

Stellungnahme des Bundesrates vom 26.02.2020 zur Motion (20.3005) der Kommission des Nationalrats für Wissenschaft, Bildung und Kultur.

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, das Lebensmittelrecht so anzupassen, dass die Angabe zur Schlachtmethode bei Fleisch, namentlich ob die Schlachtung mit oder ohne Betäubung erfolgte, verpflichtend wird.

Der Bundesrat hat aufgrund seiner Stellungnahme vom 26.02.2020 die Motion zur Ablehnung empfohlen; am 11.03.2020 hat sie der Nationalrat jedoch angenommen. 

parlament.ch (Motion 20.3005)