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Transparenz bei der Risikobewertung: Eine neue Ära beginnt

Neue Vorschriften über Transparenz und Nachhaltigkeit sollen die Art und Weise verändern, wie die EFSA ihre Rolle als Risikobewerter im EU-System für Lebensmittelsicherheit wahrnimmt.

Eine neue vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedete Verordnung (VO (EU) 2019/1381), die am 27. März in Kraft tritt, wird die Fähigkeit der Behörde stärken, Risikobewertungen im Einklang mit den höchsten Transparenzstandards durchzuführen.

Die Verordnung wird die Zuverlässigkeit und Transparenz der der EFSA vorgelegten wissenschaftlichen Studien sowie die Governance der Behörde stärken, um ihre langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Neben anderen Initiativen zur Unterstützung der Umsetzung der Verordnung hat die EFSA neue Instrumente und ein spezielles Webportal eingeführt, um die Interessenträger bei der Anpassung an die neuen Regelungen zu unterstützen. Das neue Portal wird ab dem 30. März zugänglich sein.

Die Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Interessenträgern der EFSA sowie mit Partnern wie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und Mitgliedstaaten.

Die neuen Regelungen werden für neue Mandate und Anträge gelten und können nicht rückwirkend umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass es einen Anpassungszeitraum geben wird, in dem ein Großteil der laufenden Arbeiten der EFSA nach den bisherigen Regelungen und Rechtsvorschriften weitergeführt wird.

Was ist die Transparenzverordnung?

Die Verordnung entstand als Reaktion auf eine Europäische Bürgerinitiative zu Pestiziden und die Ergebnisse der Überprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts, die im Januar 2018 abgeschlossen wurde.

Die neue Verordnung sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Sie ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu wissenschaftlichen Studien und Informationen, die der EFSA von der Industrie zu einem frühen Zeitpunkt der Risikobewertung vorgelegt werden.
  • Sie sieht öffentliche Konsultationen im Rahmen des Verfahrens zur Bewertung von Anträgen auf Zulassung regulierter Produkte vor.
  • Sie stellt sicher, dass die EFSA über alle in Auftrag gegebenen Studien in einem bestimmten Bereich unterrichtet wird, um zu gewährleisten, dass Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, alle relevanten Informationen vorlegen.
  • Sie bietet der Europäischen Kommission die Möglichkeit, die EFSA um die Bereitstellung zusätzlicher Studien zu ersuchen.

Des Weiteren wird die Verordnung auch die Art und Weise verändern, wie die EFSA verwaltet wird, indem Vertreter der Mitgliedstaaten in ihren Verwaltungsrat aufgenommen werden. Zudem wird daran gearbeitet, Risikobewertung und -management in der Lebensmittelkette für die EU-Bürger leichter zugänglich zu machen, indem die Instrumente und Verfahren für Kommunikation und Einbeziehung verbessert werden.

Weitere Information finden Sie auf der  Website der Europäischen Kommission.

EFSA - European Food Safety Authority

«Transparency Regulation»: Verordnung (EU) 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette [...], ABl. L 231 vom 6.9.2019, S. 1–2