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Schweiz - Japan: Gegenseitige Anerkennung der Bio-Standards für Tiere und Produkte tierischer Herkunft

Japan ist ein langjähriger Agrarhandelspartner der Schweiz. Bereits 2013 haben Japan und die Schweiz gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Bio-Vorschriften für pflanzliche Produkte anerkannt. Am 09.07.2020 haben sich Japan und die Schweiz gegenseitig bestätigt, dass neu auch Bio-Produkte tierischen Ursprungs oder solche, welche Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten, als gleichwertig anerkannt werden. Damit wird der Handel von Bio-Produkten zwischen den beiden Ländern stark vereinfacht.

Die Schweiz und Japan haben im April 2013 gegenseitig die Gleichwertigkeit ihrer Regelungen für den Biolandbau, die Verarbeitung und Etikettierung von Bio-Produkten sowie die Kontrollsysteme anerkannt. Die Äquivalenz war allerdings bisher auf unverarbeitete pflanzliche Erzeugnisse und Produkte pflanzlicher Herkunft beschränkt.

Japan und die Schweiz haben am 09.07.2020 die gegenseitige Anerkennung der Regelungen für Tiere und Produkte tierischer Herkunft aus biologischer Landwirtschaft beschlossen. Das neue Arrangement trat am 16. Juli in Kraft. Dieser Beschluss ist wichtig für die Schweiz, weil am 16. Juli ein neuer japanischer Standard für biologische Tiere und Produkte tierischer Herkunft in Kraft trat.

Das erweiterte Arrangement wird die Handelsregeln zwischen der Schweiz und Japan deutlich verbessern und den Handel mit biologischen landwirtschaftlichen Produkten fördern. Dies bringt insbesondere einen verbesserten Marktzugang für Schweizer Exporteure von verarbeiteten Bioprodukten.

BLW - Bundesamt für Landwirtschaft