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Referentenentwurf für Nutri-Score

Am 21.11.2019 hat das BMEL seinen Referentenentwurf für die Einführung einer freiwilligen Kennzeichnung mit dem Nutri Score vorgelegt. Der Entwurf trägt den Titel «Erste Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung», da die neuen Regelungen in die LMIDV (Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung) integriert werden sollen.

Der Nutri-Score ist eine beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragene Gemeinschaftskollektivmarke, deren Inhaberin die französische Agence nationale de la santé publique (Santé publique France) ist. Für die Verwendung des Nutri-Scores bedarf es der Einhaltung der Nutzungsbedingungen des Markeninhabers, was der Referentenentwurf in seinem § 3a Abs. 3 LMIDV klarstellend zum Ausdruck bringt.

Neu an dieser Vorgehensweise des Gesetzgebers ist, dass er auf ein System verweist, auf dessen Nutzungsbedingungen er geringen Einfluss hat. Genauere Informationen über den Nutri-Score finden Sie dementsprechend nicht im Referentenentwurf, sondern auf der Seite der Santé publique France.

KWG Rechtsanwälte

Zur Einführung des Nutri-Scores in Deutschland siehe auch News vom 04. Oktober 2019