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Neue Öko-Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165

Am 16.07.2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die „Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 der Kommission vom 15. Juli 2021 über die Zulassung bestimmter Erzeugnisse und Stoffe zur Verwendung in der ökologischen/biologischen Produktion und zur Erstellung entsprechender Verzeichnisse“ veröffentlicht (ABl. L 253 vom 16.07.2021, S. 13).

Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1165 ersetzt ab dem kommenden Jahr bedeutende Teile der Verordnung (EG) Nr. 889/2008 und ist damit eine wichtige Grundlage im europäischen Öko-Recht.

Die neue Durchführungsverordnung enthält beispielsweise im Anhang V Teil A eine Liste mit allen Lebensmittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen, die zur Verwendung in der Produktion von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln zugelassen sind. Anhang V Teil B enthält diejenigen nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs, die für die Herstellung von verarbeiteten ökologischen/biologischen Lebensmitteln zulässig sind.

Die Durchführungsverordnung gilt somit ebenso wie die Verordnung (EU) 2018/848 (neue Basis-Öko-Verordnung) ab dem 01.01.2022.

KGW Rechtsanwälte - Newsletter 8/2021