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Neue EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern trat am 16.12.2019 in Kraft

Hinweisgeber werden künftig EU-weit einheitlich besser geschützt. Die Richtlinie, die einheitliche Standards vorschreibt, ist am 16.122.2019 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. «Whistleblower sind in unseren Gesellschaften äußerst wichtig. Es sind mutige Menschen, die dazu bereit sind, illegale Aktivitäten ans Licht zu bringen, um die Öffentlichkeit vor Fehlverhalten zu schützen - oft unter großer Gefahr für ihre Karriere und ihren Lebensunterhalt», sagte die Vizepräsidentin und Kommissarin für Werte und Transparenz, Věra Jourová.

Die neue Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern deckt viele Schlüsselbereiche des EU-Rechts ab. Das gilt z.B. sowohl für die Bekämpfung von Geldwäsche, den Datenschutz, den Schutz der finanziellen Interessen der Union, die Lebensmittel- und Produktsicherheit als auch für die Bereiche öffentliche Gesundheit, Umweltschutz und nukleare Sicherheit.

Ab dem 17. Dezember 2021 sollen sich Whistleblower auf sichere Kanäle zur Informationsweitergabe sowohl innerhalb von Unternehmen als auch gegenüber den Behörden verlassen können. Darüber hinaus sollen sie wirksam vor Entlassung, Belästigung oder anderen Formen von Vergeltungsmaßnahmen geschützt sein.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden)