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Nahrungsergänzungsmittel – ist drinnen, was draufsteht?

Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln im Detailhandel und im Internet ist gewaltig. Es wird ein grosses Spektrum an Produkten angeboten, die aufgrund ihrer Zutaten oder Inhaltsstoffe einen positiven Einfluss auf verschiedenste Bereiche der Gesundheit haben sollen. Aber stimmt auch die Deklaration der zugesetzten Mineralstoffe mit den tatsächlich vorhandenen Mengen überein?

Untersuchungsziele

Ein Nahrungsergänzungsmittel soll den menschlichen Körper mit Nährstoffen versorgen, die über die normale Nahrung eventuell nicht in einer ausreichenden Menge zugeführt werden können. Sie bestehen aus Konzentraten von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Sie werden meistens in Form von Kapseln, Tabletten oder Pulver angeboten. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterstehen deshalb dem Lebensmittelgesetz. Sie sind keine Heilmittel und dürfen nur mit den in der Lebensmittelgesetzgebung vorgesehenen gesundheitsbezogenen Angaben versehen sein. In der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) werden Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe festgelegt, die pro empfohlener täglicher Verzehrmenge nicht überschritten werden dürfen. Ein Hinweis auf den besonderen Gehalt zu einem Vitamin, Mineralstoff oder zu anderen Stoffen auf der Verpackung darf nur erfolgen, wenn der Gehalt mindestens 15% der Menge entspricht, die ein gesunder Erwachsener täglich zu sich nehmen sollte, um seinen Bedarf zu decken.

Proben und Resultate

Es wurden 15 Nahrungsergänzungsmittel aus dem Detailhandel auf ihren Gehalt an Mineralstoffen mittels Massenspektrometrie mit induktiv gekoppelten Plasma (ICP-MS) untersucht. Vier Proben wurden beanstandet, da der Gehalt eines oder mehrerer Mineralstoffe nicht der Deklaration entsprach. In zwei Fällen waren zu wenig Mineralstoffe drin, zweimal wurde die deklarierte Menge überschritten. Höchstmengen pro empfohlener täglicher Verzehrmenge wurden dabei aber nicht überschritten. Zudem musste bei vier Proben die Kennzeichnung beanstandet werden. Es handelte es sich zweimal um die Angabe nicht zugelassener gesundheitsbezogener Angaben und zweimal um andere Kennzeichnungsmängel.

Beurteilung und Zusammenfassung

Die Beanstandungsquote bezüglich nicht korrekter Angabe der Mengen an Mineralstoffen lag bei mehr als einem Viertel der Produkte. Drei der vier beanstandeten Proben stammten allerdings vom gleichen Hersteller. Wie es scheint, gelingt es nicht allen Herstellern gleich gut, die Herausforderung zu meistern, bei der Dosierung der Mineralstoffe eine gute Homogenität des Produktes zu erzielen. Aber auch bei der Deklaration gesundheitsbezogener Angaben und der Auslobung besonderer Nähr-stoffgehalte gibt es immer wieder Versuche den besonderen gesundheitlichen Nutzen eines Produktes derart hervorzuheben, dass die lebensmittelrechtlichen Vorgaben verletzt werden.

Kantonales Laboratorium Thurgau