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Lebensmittelbetrug: Rat nimmt Schlussfolgerungen an

Der Rat hat am 16.12.2019 Schlussfolgerungen zu weiteren Schritten zur Verbesserung der Möglichkeiten der Bekämpfung und Verhinderung betrügerischer Praktiken in der Lebensmittelkette durch Abschreckung angenommen. In seinen Schlussfolgerungen weist der Rat darauf hin, dass ein hohes Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz ein allgemeines Ziel der Politik der EU ist, und stellt fest, dass der bestehende EU-Rechtsrahmen in diesem Bereich für die Bekämpfung von Lebensmittelbetrug angemessen ist.

Er betont jedoch, dass die sektorübergreifende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Lebensmittelbetrugs fortgesetzt und verbessert werden muss. Diese Zusammenarbeit sollte sich nicht nur auf die Lebens- und Futtermittelkontrollbehörden, sondern auch auf die an der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität beteiligten Behörden sowie die Steuer-, Zoll-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden erstrecken. Dementsprechend fordert der Rat die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, angemessene Mittel bereitzustellen und eine wirksame Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu gewährleisten, indem das gemeinsame Verständnis der Kriterien zur Bestimmung des Lebensmittelbetrugs verbessert wird.

Ferner ist es nach Ansicht des Rates notwendig, die Sensibilisierung der Verbraucher zu fördern und die Schulungen zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug fortzusetzen und auszuweiten.

Rat der Europäischen Union