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Keine Vernichtung von konsumierbaren Fleischwaren im Detailhandel

Antwort des Bundesrates vom 24.08.2022 auf die Motion 22.3810 von NR Schneider Meret.

Eingereichter Text: Der Bundesrat wird beauftragt, die Vernichtung von konsumierbaren Fleischwaren durch den Detailhandel zu verbieten.

Antwort des Bundesrates vom 24.08.2022: Das Einfrieren von Fleisch am Tag des Verbrauchsdatums und die freiwillige Abgabe an karitative Organisationen ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist, dass das Fleisch bis dahin optimal gelagert wurde, in einwandfreiem Zustand ist und fachgerecht eingefroren wird (Informationsschreiben 2021/9.1. «Abgabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums», pdf). Auf diese Weise kann ein wichtiger Beitrag gegen die Lebensmittelverschwendung geleistet werden.

Es liegt in der Verantwortung des Detailhändlers, im Rahmen seiner lebensmittelrechtlichen Selbstkontrolle zu beurteilen, ob sich das Fleisch zum Einfrieren und Weitergeben noch eignet, oder ob es vernichtet werden muss. Der Detailhandel ist auch in diesem Fall für die Sicherheit des Lebensmittels verantwortlich.

Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den Aktionsplan gegen Food Waste verabschiedet (www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Abfall > Abfallwegweiser > Biogene Abfälle > Abfallarten > Lebensmittelabfälle > Aktionsplan). Damit will er bis 2030 unter anderem die vermeidbaren Lebensmittelverluste in der Schweiz gegenüber 2017 halbieren. 29 Unternehmen und Verbände haben eine entsprechende branchenübergreifende Vereinbarung zur Reduktion der Lebensmittelverluste unterzeichnet. In der kommenden Zeit werden Arbeitsgruppen im Rahmen dieser Vereinbarung Massnahmen erarbeiten. Die Möglichkeit, mehr Fleisch am Tag des Verbrauchsdatums einzufrieren und abzugeben, soll dabei im Hinblick auf eine möglichst breite Umsetzung diskutiert werden. Bis 2025 wird der Bundesrat prüfen, ob die Massnahmen und Instrumente zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans ausreichen und wenn nötig weitere Massnahmen ergreifen.

Aus diesen Gründen beantragt die Bundesrat die Ablehnung der Motion.

Curia Vista - Die Geschäftsatenbank des Parlaments (Motion 22.3810)