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Kampagnenbericht Frühstücksgetreideerzeugnisse und Müsli

Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der in vielen Pflanzen enthalten ist. In Zimt kann Cumarin in höheren Konzentrationen vorkommen. Zimt kann in zwei Sorten unterteilt werden: Cassia-und Ceylon-Zimt. Vor allem in Cassia-Zimt werden hohe Mengen an Cumarin nachgewiesen. Ceylon-Zimt ist weniger mit Cumarin belastet. Während Cassia-Zimt in China, Vietnam oder Indonesien produziert wird, stammt Ceylon-Zimt eher aus Sri Lanka und Südindien. Cumarin kann beim Menschen Leberschäden verursachen. In der Aromenverordnung sind Höchstmengen für Cumarin in verschiedenen Lebensmitteln definiert, unter anderem auch für Frühstücksgetreideerzeugnisse und Müsli.

Untersuchungsziel:

Im Rahmen einer Produktekampagne wurden in verschiedenen Detailhandelsgeschäften im Kanton Basel-Landschaft zimthaltige Frühstücksgetreideerzeugnisse und Müsli erhoben und auf den Gehalt von Cumarin untersucht. Nebst der Kontrolle, ob die gesetzlichen Höchstmengeneingehalten werden, wurde die Kennzeichnung der Proben beurteilt.

Gesetzliche Grundlagen:

Die Höchstmengen für Cumarin in Lebensmittel sind in der Aromenverordnung festgelegt. Für Frühstücksgetreideerzeugnisse einschliesslich Müsli beträgt die erlaubte Höchstmenge 20 mg/kg.

Probenbeschreibung:

Es wurden 19 verschiedene zimthaltige Frühstücksgetreideerzeugnisse und Müsli-Proben aus dem Detailhandel erhoben. Die Müsli enthielten teilweise Schokolade, getrocknete Früchte, Quinoa oder andere Zutaten.

Ergebnisse:

Alle untersuchten Proben waren bezüglich Cumarin-Gehalt in Ordnung. In 11 Proben konnte kein Cumarin über der Bestimmungsgrenze der Methode (2mg/kg) nachgewiesen werden. In den übrigen 8 Proben wurden Cumarin-Konzentrationen zwischen 6 und 21 mg/kg bestimmt. Zwei Proben enthielten 18 resp. 21 mg/kg Cumarin. Unter Berücksichtigung der Messunsicherheit der Methode konnte keine Überschreitung der Höchstmenge von 20 mg/kg festgestellt werden. Drei Proben waren bezüglich der Kennzeichnung nicht in Ordnung. Bei zwei Proben fehlte die mengenmässige Angabe einer oder mehrerer Zutaten, die auf der Verpackung in Wort oder Bild angepriesen wurden. Bei einer weiteren Probe wurde die Anpreisung «hoher Ballaststoffgehalt» beanstandet, weil das Kriterium von mindestens 6g Ballaststoffe / 100g Nahrungsmittel nicht erfüllt ist.

Schlussfolgerungen:

Diese Kampagne hat gezeigt, dass die Qualität der sich im Handel befindenden zimthaltigen Frühstücksgetreideerzeugnisse und Müsli generell hoch ist und aktuell keine Gesundheitsgefährdung aufgrund einer Kontamination mit Cumarin besteht. Dass in zwei Produkten Cumarin nahe der Höchstmenge von 20 mg/kg nachgewiesen werden konnte zeigt, dass Cumarin-Rückstände in Frühstückscerealien durchaus ein Thema sind und die Kampagne deshalb zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden könnte. Die Kennzeichnung der Produkte ist zufriedenstellend. Es wurden nur kleinere Mängel festgestellt.

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Basel Landschaft (pdf)