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Geschirr aus Keramik: BfR empfiehlt niedrigere Freisetzungsmengen für Blei und Cadmium

Aktuelle Daten der Überwachungsbehörden zur Freisetzung von Blei, Cadmium und Kobalt aus Keramiktellern zeigen, dass hohe Mengen in Lebensmittel übergehen können. Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten Produkte des täglichen Bedarfs wie Geschirr jedoch nicht zur Schwermetallaufnahme von Verbraucherinnen und Verbrauchern beitragen. Deswegen hat das BfR die Menge für Blei, Cadmium und Kobalt abgeleitet, die aus Keramik freigesetzt werden kann, ohne dass gesundheitliche Risiken zu erwarten sind. Die vom BfR neu abgeleiteten duldbaren flächenbezogenen Freisetzungsmengen liegen bis zu 70fach (Cadmium) bzw. 400fach (Blei) unterhalb der zurzeit gültigen Grenzwerte.

Glasuren und Dekore von Keramikgeschirr - beispielsweise Steingut oder Porzellan - enthalten teilweise Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Kobalt. Diese Stoffe können sich aus der Keramik herauslösen. Dieser Prozess wird als Elementlässigkeit bezeichnet. Welche Mengen dabei in Lebensmittel übergehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: neben der Qualität der Glasur auch von der Temperatur, mit der die Keramik gebrannt wurde, von der Art des Dekorauftrags sowie vom Lebensmittel (z. B. saure Lebensmittel) und der Dauer des Kontakts. Die Grenzwerte für die Freisetzung von Blei und Cadmium regelt die europäische (Keramik-)Richtlinie (84/500/EWG). Diese wird derzeit von der Europäischen Kommission überarbeitet. Für Kobalt ist in der genannten Richtlinie kein Freisetzungsgrenzwert festgelegt.

BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung (Stellungnahme Nr. 043/2020 vom 21.09.2020)