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EU-Kommission genehmigt genetisch veränderte Sojabohne für Lebens- und Futtermittel

Die Europäische Kommission hat am 28.09.2020 nach gründlicher Prüfung eine gentechnisch veränderte Sojabohne für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln genehmigt. Die Genehmigung umfasst nicht den Anbau in der EU. Sie ist zehn Jahre lang gültig.

Alle Produkte, die aus der entsprechenden Sojabohne hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Konkret handelt es sich um die Zulassung der Sojabohne MON 87708 x MON 89788 x A5547-127 für die Verwendung in Futter- und Lebensmitteln. Sie hat ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschliesslich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle EU-Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschliessend im Beschwerdeausschuss zu äussern.

Die Liste der zugelassenen GV-Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO abgerufen werden.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1360 der Kommission vom 28. September 2020 über die Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Sojabohnen der Sorte MON 87708 × MON 89788 × A5547-127 enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen gewonnen werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 316 vom 30.9.2020, S. 1–6)