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EU-Kommission genehmigt acht gentechnisch veränderte Organismen

Die Europäische Kommission hat am 28.11.2019 nach gründlicher Prüfung acht gentechnisch veränderte Organismen für die Verwendung in Lebens- und Futtermitteln genehmigt. Keine dieser Genehmigungen umfasst den Anbau der betroffenen Organismen in der EU. Die Zulassungen sind zehn Jahre lang gültig.

Alle Produkte, die aus diesen genetisch veränderten Organismen hergestellt werden, unterliegen den strengen Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriften der EU.

Konkret handelt es sich um Erstzulassungen für die Maisorten MZHG0JG, MON 89034 x 1507 x NK603 x DAS-40278-9, MON 89034 x 1507 x MON 88017 x 59122 x DAS-40278-9, Bt11 x MIR162 x MIR604 x 1507 x 5307 x GA21 und Erneuerungen der Zulassungen für die Sojabohnen MON 89788 und A2704-12, sowie für Baumwolle LLCotton25 und Ölraps T45.

Die GVO haben ein umfassendes Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Alle EU-Mitgliedstaaten hatten das Recht, sich im Ständigen Ausschuss und anschließend im Beschwerdeausschuss zu äußern.

Die EU importiert erhebliche Mengen von genveränderten Futtermitteln, jedoch nur wenige genveränderte Lebensmittel. Nicht nur für den GVO-Anbau, sondern auch für das Inverkehrbringen von GVO und die Verwendung daraus gewonnener Produkte in der Lebens- und Futtermittelkette ist eine EU-Zulassung erforderlich. Diese wird nur unter der Voraussetzung erteilt, dass im Rahmen einer gründlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Stellen der Mitgliedstaaten nachgewiesen wird, dass kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt besteht.

Die Liste der zugelassenen genveränderten Pflanzen und der genaue Geltungsbereich der betreffenden Zulassungen kann im EU-Register der in Lebens- und Futtermitteln zugelassenen GVO abgerufen werden.

Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland

Amtsblatt der Europäischen Kommission L316 vom 6. Dezember 2019