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EFSA: Bewertungen zu Cannabidiol als neuartiges Lebensmittel werden bis zum Vorliegen neuer Daten ausgesetzt

Die Wissenschaftler der EFSA können die Sicherheit von Cannabidiol (CBD) als neuartiges Lebensmittel aufgrund von Datenlücken und Unsicherheiten in Bezug auf potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD derzeit nicht feststellen.

Cannabidiol ist ein Stoff, der aus Cannabis sativa L.-Pflanzen gewonnen und auch chemisch synthetisiert werden kann. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass CBD als neuartiges Lebensmittel eingestuft werden kann, sofern es die Bedingungen der EU-Rechtsvorschriften über neuartige Lebensmittel erfüllt. Nachdem im Rahmen der Verordnung über neuartige Lebensmittel zahlreiche Anträge für CBD eingereicht worden waren, ersuchte die Kommission die EFSA um eine Stellungnahme zu der Frage, ob der Verzehr von CBD für den Menschen unbedenklich ist.

Das Sachverständigengremium der EFSA für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA-Gremium) hat 19 Anträge auf Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel erhalten, wobei noch weitere in Vorbereitung sind.

Der Vorsitzende des NDA-Gremiums, Prof. Dominique Turck, erklärte dazu: «Wir haben eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt und festgestellt, dass die zahlreichen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssen, bevor diese Bewertungen weitergeführt werden können. An dieser Stelle ist zu betonen, dass wir nicht zu dem Schluss gekommen sind, dass CBD als Lebensmittel nicht sicher ist.»

Es liegen keine ausreichenden Daten über die Wirkungen von CBD auf die Leber, den Magen-Darm-Trakt, das endokrine System, das Nervensystem und das psychische Wohlbefinden der Menschen vor.

Tierversuche zeigen signifikante schädliche Wirkungen, insbesondere in Bezug auf die Fortpflanzung. Es ist wichtig festzustellen, ob diese Wirkungen auch beim Menschen zu beobachten sind.

EFSA - European Food Safety Authority

Siehe zum Thema «Sicherheit von CBD» auch den Briefing Letter des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) vom 03.12.2021 (pdf)